Die Strukturveränderungen in der Landwirtschaft in NRW haben Konsequenzen für die Dienstleistungsangebote der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Die Landwirtschaftskammer hat ihr bisheriges Beratungsangebot umgestellt. Zum 1. Januar dieses Jahres gibt es die Beratung der Landwirtschaftskammer ausschließlich auf Basis betriebsindividueller Vereinbarungen.
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Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, ist verpflichtet, bis spätestens zum 31. Januar seinen Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt nicht nur für Landwirte, sondern auch für Hobbyhalter und gewerbliche Tierhalter.
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Landwirte, die sich auf die Ferkelerzeugung spezialisiert haben, kämpfen seit zwei Jahren mit massiven wirtschaftlichen Problemen, weil die Ferkelpreise die Kosten nicht decken. Dennoch müssen sich die Landwirte, die auch in Zukunft Ferkel produzieren wollen, um die Weiterentwicklung ihres Betriebes kümmern.
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Nach den Feiertagen fragt sich so mancher: Wohin mit dem Weihnachtsbaum? Die Landwirtschaftskammer rät Gartenbesitzern: Nicht wegwerfen! Wurzellose Weihnachtsbäume werden noch ein zweites Mal genutzt. In mehreren Lagen übereinander gelegt, schützen die Zweige empfindliche Blumenzwiebeln und Stauden vor Frostschäden.
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Zum 10. Mal werden am Samstag, 10. Januar, im Landwirtschaftszentrum Haus Düsse im Kreis Soest Zuchtbullen aus fünf Fleischrinderrassen auf einer Eliteauktion zum Kauf angeboten. Diese Versteigerung genießt unter Züchtern ein bundesweites Interesse, weil die angebotenen Deckbullen eine hervorragende Qualität haben.
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Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
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