Ausbildungsdauer
Betriebliche Ausbildungsdauer
Die betriebliche Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Sie beträgt zwei Jahre bei erfolgreicher Abschlussprüfung in einem anderen Beruf und bei Allgemeiner Hochschulreife oder Fachhochschulreife, wenn ein Antrag auf Verkürzung gestellt und diesem stattgegeben wird. Damit kann in der Regel gerechnet werden.
Wird eine zweijährige betriebliche Ausbildungszeit mit einem oder zwei Betrieben vertraglich vereinbart, so gilt der Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsvertrages gleichzeitig als Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer. Es ist aber für diesen Personenkreis auch eine 3-jährige oder z. B. 2½-jährige betriebliche Ausbildungsdauer möglich.
Bei zweijähriger betrieblicher Ausbildungsdauer beginnt die betriebliche Ausbildung mit dem zweiten Ausbildungsjahr.
Aufteilung der Ausbildungszeit auf mehrere Betriebe
Wird die betriebliche Ausbildung in mehreren Betrieben absolviert (Koppelausbildung), ist vor Beginn der Ausbildung für jeden Ausbildungsabschnitt der zugehörige Ausbildungsvertrag vorzulegen.
Werden einzelne Ausbildungsinhalte im Verbund mit weiteren Betrieben vermittelt, so hat der Ausbildungsbetrieb, der den Auszubildenden einstellt und die Ausbildung verantwortet, mit den Ausbildungsstätten, die seine Ausbildung ergänzen, einen Kooperationsvertrag abzuschließen und diesen dem Ausbildungsvertrag bei Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse beizufügen (siehe auch: Leitfaden zur Verbundausbildung).
Beginn der Ausbildungszeit: 1. August
Der 1. August wird im Regelfall als Anfangszeit der vertraglichen Ausbildung festgesetzt. Ausnahmen sind möglich. Grundsätzlich ist die gesamte vorgeschriebene Ausbildungszeit durch Ausbildungsverträge abzudecken.