Gebühren

Die Landwirtschaftskammer muss einen Teil der Kosten, die im Rahmen einer Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Bildungsabschlusses anfallen, über Gebühren decken. Diese richten sich nach der aktuell genehmigten Gebührenordnung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Der Gebührenrahmen für eine Antragstellung reicht derzeit von 131 bis 788 €. Die tatsächliche Höhe der Gebühren hängt vom Verfahrensaufwand ab. Dieser variiert je nach Beruf und Herkunftsland stark.

Fallen Kosten für Übersetzungen und beglaubigte Kopien an, so sind diese vom Antragsteller selbst zu tragen. Sollte der Verfahrensablauf weitere Maßnahmen, beispielsweise die Durchführung einer Qualifikationsanalyse (§14 BQFG), erfordern, fallen weitere Kosten für den Antragsteller an.

Vor der Antragsstellung sollte eine mögliche Kostenübernahme mit den zuständigen Agenturen für Arbeit bzw. den Jobcentern geklärt werden. Auch für die im Rahmen einer Qualifikationsanalyse anfallenden Kosten gibt es finanzielle Hilfen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.