Überbetriebliche Ausbildung


Für die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin ist in NRW die Teilnahme an drei überbetrieblichen Lehrgängen während der Ausbildung vorgeschrieben:
- 1. Ausbildungsjahr: "Metallbearbeitung und Metallverarbeitung", 3 Lehrgangstage
Termine Metallbearbeitung und Metallverarbeitung 2017 / 201812 KB
Unterrichtsplan Metallbearbeitung und Metallverarbeitung9 KB
- 2. Ausbildungsjahr: "Schlepper- und Landmaschinen", 10 Lehrgangstage
Termine Schlepper und Landmaschinen 2017 / 201860 KB
Unterrichtsplan Schlepper und Landmaschinen11 KB
- 3. Ausbildungsjahr: "Tierproduktion", 10 Lehrgangstage
Termine Tierproduktion 2017 / 201816 KB
Unterrichtsplan Tierproduktion11 KB
Die Lehrgänge für das 1. und 2. Ausbildungsjahr finden an der DEULA Rheinland, Kempen beziehungsweise DEULA Westfalen-Lippe, Warendorf statt, der Lehrgang des 3. Ausbildungsjahres im Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse.
Hinweise zu den Lehrgangsgebühren
Zum Lehrgang Metallbearbeitung und Metallverarbeitung:
Eigenanteil in Höhe von 156,50 € von den Ausbildungsbetrieben für drei Lehrgangstage zu entrichten. Erhöhte Gebühr seit 2015 durch Wegfall der Bezuschussung nach dem Zusammenschluss aller landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zur SVLFG - Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Eigenbeteiligung des/der Auszubildenden in Höhe von 8,20 €/Tag (nach jeweils aktueller Sachbezugsverordnung) an der Vollverpflegung.
Zu den Lehrgängen Schlepper- und Landmaschinen sowie Tierproduktion:
Eigenanteil in Höhe von 31,50 €/Tag von den Ausbildungsbetrieben zu entrichten.
Eigenbeteiligung des/der Auszubildenden in Höhe von 8,20 €/Tag an der Vollverpflegung.