Fortbildung zum/zur Landwirtschaftsmeister/in

Schlepper bei der BodenbearbeitungBild vergrößern

Ziel der Meisterprüfung

Landwirtschaftsmeister/innen werden für Fach- und Führungsaufgaben in landwirtschaftlichen Betrieben ausgebildet. Ziel der Prüfung ist es demnach festzustellen, ob der Teilnehmer an der Meisterprüfung die dafür notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Landwirtschaftsmeister/Landwirtschaftsmeisterin.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung

Wer an der Meisterprüfung teilnehmen will, muss

  • die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Landwirt/in oder in einem anderen landwirtschaftlichen Beruf (Gärtner/in, Pferdewirt/in, Forstwirt/in, Tierwirt/in etc.) bestanden haben und
  • nach der Abschlussprüfung im Beruf Landwirt/in mindestens zwei Jahre oder nach der Abschlussprüfung in einem anderen landwirtschaftlichen Beruf mindestens drei Jahre in der Landwirtschaft praktisch tätig gewesen sein.
  • Zur Meisterprüfung wird auch zugelassen, wer ohne Ausbildung eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in der Landwirtschaft nachweist.

Diese Zulassungsvoraussetzungen müssen spätestens zum Zeitpunkt der letzten Teilprüfung erfüllt sein.

Inhalte der Meisterprüfung

Die Meisterprüfung ist in drei Abschnitte gegliedert, bestehend aus:

1. Produktions- und Verfahrenstechnik

  • Praktische Meisterarbeit in Form eines Arbeitsprojektes in der Pflanzen- oder Tierproduktion, bis zu einem Jahr und Prüfungsgespräch bis zu 60 Minuten
  • Schriftliche Prüfung in dem Produktionsbereich, der nicht Gegenstand des Arbeitsprojektes ist (Dauer: bis zu drei Stunden)

2. Betriebs- und Unternehmensführung

  • Schriftliche Meisterarbeit, bis zu sechs Monaten und Prüfungsgespräch bis zu 30 Minuten  
  • Beurteilung eines fremden Betriebes, Vorbereitungszeit bis zu zwei Stunden mit anschließendem Prüfungsgespräch bis zu 60 Minuten

3. Berufsausbildung und Mitarbeiterführung

  • Berufsbildung: Ausbildungssituation (Dauer. 60 Minuten) mit anschließendem Fachgespräch bis zu 30 Minuten sowie schriftliche Prüfung (Dauer. 150 Minuten)
  • Mitarbeiterführung: Fallstudie - Vorbereitungszeit 2 Stunden, Prüfungsgespräch 20 Minuten

Ablauf der Meisterprüfung

Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung bietet die Landwirtschaftskammer den Teilnehmer/innen aus ganz Nordrhein-Westfalen den Besuch der landwirtschaftlichen Fachschule für Agrarwirtschaft am Berufskolleg in Münster-Wolbeck in Teilzeitform an. Der Unterricht an der Landwirtschaftsschule wird über zwei Jahre jeweils an zwei Abenden als Online-Unterricht und freitags als Präsenzunterricht stattfinden. Studierende, die eine längere Anfahrt haben, können das Wohnheim vor Ort nutzen.

Informationen zur Teilzeitfachschule in Münster-Wolbeck

Das Fachschulangebot ersetzt den bisherigen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung. Mit der Einführung der Fachschule in Teilzeitform für die Vorbereitung auf die Meisterprüfung erschließt Ihnen die Landwirtschaftskammer einen neuen Weg in ein angepasstes und qualitativ hochwertiges berufsbegleitendes Weiterbildungsangebot. Der Besuch der Teilzeitfachschule ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Meisterprüfung nicht zwingend vorgeschrieben, aber als Vorbereitung für eine erfolgreiche Prüfung dringend zu empfehlen. Wer sich zur Teilzeitfachschule anmeldet, für den ist allerdings die regelmäßige Teilnahme am Unterricht verpflichtend.

Die Fachschule endet mit dem Abschluss Staatlich geprüfter Wirtschafter/Staatlich geprüfte Wirtschafterin. Während und nach dem Besuch der Fachschule legen Sie auch die Meisterprüfung ab. Die Meisterprüfung endet mit den letzten beiden Teilprüfungen im August des Abschlussjahres.

Die Meisterprüfung erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren. In dieser Zeit finden sowohl der vorbereitende Fachschulunterricht als auch die Prüfungen statt. Die Betreuung der Teilnehmer und die Organisation der Prüfung erfolgt durch die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Die Prüfung wird nach der Prüfungsordnung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen durchgeführt.

Kosten der Meisterprüfung

Die Gebühren für die Meisterprüfung richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der Landwirtschaftskammer NRW:

  • Entscheidung über die Zulassung zur Meisterprüfung: 393 €
  • Durchführung der Meisterprüfung: 1240 €
  • Wiederholung nicht bestandener Meisterprüfung: 1240 €
  • Durchführung der Meisterprüfung bei Befreiung von zwei Prüfungsteilen oder Wiederholung der Meisterprüfung bei Aufwand < 50 %: 620 €

Für die Durchführung des Arbeitsprojekts im Teil 1 und der Meisterhausarbeit im Teil 2 können je nach gewähltem Prüfungsthema zusätzliche Aufwendungen entstehen. Bei Besuch der Fachschule fällt eine Zulassungsgebühr von 101 €, Ausgaben für Lehr- und Lernmittel von 100 – 150 € sowie die Gebühr für die Wirtschafterprüfung in Höhe von 211 € an.

Meisterprüfung

Anmeldungen zur Meisterprüfung nimmt der Geschäftsbereich 4 - Berufsbildung, Fachschulen oder das Berufskolleg Münster-Wolbeck der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen entgegen.

Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an der Meisterprüfung und für den Besuch der Fachschule getrennte Anmeldungen erforderlich sind. Die Formulare sollten zusammen an eine der oben genannten Dienststellen der Landwirtschaftskammer geschickt werden.

Weitere Fragen?

Bei weiteren Fragen zur Meisterprüfung wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:

Britta Gaehtgens
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Geschäftsbereich 4 - Berufsbildung, Fachschulen
Nevinghoff 40
48147 Münster
Telefon: 0251 2376-460
E-Mail: britta.gaehtgens@maillwk.nrw.de

Ursula Wagener
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Geschäftsbereich 4 – Berufsbildung, Fachschulen
Nevinghoff 40
48147 Münster
Telefon: 0251 2376-463
E-Mail: ursula.wagener@maillwk.nrw.de