
Voraussetzung für den vollständigen Erhalt aller Direktzahlungen,ob Betriebsprämie oder gekoppelte Zahlungen,ist die Einhaltung bestimmter Bewirtschaftungsauflagen. Man spricht dabei von Cross-Compliance-Regelung oder der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen.
Die vollständige Liste der EG-Verordnungen und Richtlinien zu den Cross-Compliance-Regelungen können der Info-Broschüre Cross Compliance entnommen werden,die allen Betrieben,die Antragsformulare von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen erhalten haben, zugeschickt wurde. Die Broschüre ist das Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Cross Compliance". Wer keine Broschüre erhalten hat, kann diese hier herunterladen: