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Cross Compliance

Ohrmarke
Auch die korrekte Kennzeichnung der Tiere gehört zu den Bedingungen, die im Rahmen von Cross Compliance zu erfüllen sind.

Voraussetzung für den vollständigen Erhalt aller Direktzahlungen,ob Betriebsprämie oder gekoppelte Zahlungen,ist die Einhaltung bestimmter Bewirtschaftungsauflagen. Man spricht dabei von Cross-Compliance-Regelung oder der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen.

Die vollständige Liste der EG-Verordnungen und Richtlinien zu den Cross-Compliance-Regelungen können der Info-Broschüre Cross Compliance entnommen werden,die allen Betrieben,die Antragsformulare von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen erhalten haben, zugeschickt wurde. Die Broschüre ist das Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Cross Compliance". Wer keine Broschüre erhalten hat, kann diese hier herunterladen: