Presse  |  Neues  |  Kontakt  |  Inhalt
Sie sind hier: Startseite > Fachangebote > Förderung

Förderung

Auf diesen Seiten informieren wir Sie über alle Förderungsprogramme für Landwirte und Gärtner in Nordrhein-Westfalen. Die Seiten werden ständig weiter ausgebaut. Wenn Sie Fragen zur Förderung haben, die auf diesen Seiten nicht beantwortet werden, wenden Sie sich bitte an Ihre Kreisstelle. Welche Kreisstelle für Sie zuständig ist, finden Sie in unserem Wegweiser.

ELAN-NRW: Prämienantrag per Mausklick

TastaturDie Landwirtschaftskammer NRW bietet seit 2008 ein Programm zur elektronischen Erfassung und Einreichung von Anträgen auf Fördermittel in der Landwirtschaft an. Dieser Service ermöglicht eine einfache und schnelle Bearbeitung der Agrarförderanträge. War es 2008 zunächst nur möglich den Sammelantrag einschließlich der Betriebsprämie zu beantragen, können 2009 auch weitere Agrarumweltmaßnahmen mit ELAN-NRW beantragt werden. Was es 2009 noch alles Neues gibt und wie Sie an ELAN-NRW teilnehmen können erfahren sie hier: PfeilWeiterlesen.

Ratgeber Förderung

Obstbaumwiese, Titelbild Ratgeber Förderung 2008Im Ratgeber Förderung 2008, der als Beilage zur LZ Rheinland und dem Landwirtschaftlichen Wochenblatt Westfalen-Lippe erschienen ist, haben die Experten der Landwirtschaftskammer das Wichtigste zur Förderung zusammengestellt. Damit möchten wir Ihnen helfen, für Ihren Betrieb alles richtig zu machen. PfeilWeiterlesen.

Feldblock-Bestellservice

Luftbild mit Feldblock-GrenzenFür Antragsteller und andere Nutzer, die digitale Feldblockgeometrien auf dem eigenen PC nutzen möchten, gibt es den Feldblock-Bestellservice. Bestellt werden können aktuelle digitale Geometrien der Feldblöcke. Die Daten enthalten unter anderem Informationen über die Größe und die Hauptbodennutzung. Sie können in ein GIS-Programm eingelesen werden.  PfeilWeiterlesen.

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Bergisches LandDie landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen innerhalb festgelegter "benachteiligter Gebiete" kann gefördert werden, wenn die sogenannte Landwirtschaftliche Vergleichszahl (LVZ) kleiner als 30 ist. Über eine Datenbank können Sie für Ihre Flächen diese LVZ ermitteln.PfeilWeiterlesen