Häufige Fragen und Antworten (FAQ) zu ELAN-NRW

  1. Ich habe im Vorjahr keinen Antrag gestellt und in diesem Jahr keine CD erhalten. Wie muss ich nun vorgehen?
  2. Wo werden Schulungen zu ELAN-NRW angeboten?
  3. Welche PIN-Nummer benötige ich?
  4. Ich möchte meinen Antrag weiterhin mit Papierunterlagen stellen - ist das möglich?
  5. Ich habe keinen Computer oder Internetzugang. Wie kann ich meine Förderanträge stellen?
  6. Wie erstelle ich eine Sicherungsdatei?
  7. Wie lade ich eine Sicherungsdatei ein bzw. wie stelle ich eine Sicherungsdatei wieder her?
  8. Kann ich überprüfen, ob ich eine korrekte Sicherungsdatei erstellt habe?
  9. Wie skizziere ich einen Schlag?
  10. Wie lösche ich einen Schlag?
  11. Was sind Skizzenvorschläge? Wie übernehme ich diese für das aktuelle Antragsjahr?
  12. Meine Schlaggrenzen haben sich im Vergleich zum Vorjahr verändert. Was mache ich mit dem Skizzenvorschlag?
  13. Wie zeichne ich Schlagskizzen aus anderen Bundesländern ein?
  14. Ich bewirtschafte neue Flächen. Woher bekomme ich die Feldblöcke?
  15. Wann bilde ich einen neuen Schlag, wann einen Teilschlag? Was bedeutet die Fehlermeldung „Keine einheitliche Fruchtart im Schlag „x““?
  16. Wie kann ich einen Feldblock oder ein Landschaftselement ändern?
  17. Was passiert mit den gesetzten Hinweispunkten?
  18. Wie kann ich vorgehen, wenn das Senden des Antrages nicht funktioniert?
  19. Läuft ELAN 2011 auch unter Linux oder Apple?
  20. Welche Kreisstelle ist für mich zuständig? Zu welcher Kreisstelle sende ich den Datenbegleitschein?
  21. Ich habe nach dem Einreichvorgang vergessen, meinen Datenbegleitschein auszudrucken. Muss ich nun den Papierantrag einreichen?
  22. Wie kann ich mir meine eingereichten Unterlagen ausdrucken?
  23. Sind meine Daten auch wirklich abgeschickt worden?
  24. Kann ich einen einmal eingereichten Antrag verändern?
  25. Ich habe das Programm im letzten Jahr schon auf meinem Computer installiert. Wie kann ich die Anwendung aktualisieren?

 

1  Ich habe im Vorjahr keinen Antrag gestellt und in diesem Jahr keine CD erhalten. Wie muss ich nun vorgehen?

In diesem Fall müssen Sie Ihren Antrag mit Papierunterlagen stellen. Es erhalten nur die Landwirte eine CD, die im Vorjahr einen Antrag gestellt haben bzw. diejenigen, die bis zum 20.12.2010 einen Betrieb, der im Vorjahr einen gültigen Sammelantrag gestellt hat, komplett übernommen haben (Betriebswechsel). Papierunterlagen können Sie bei Ihrer Kreisstelle anfordern oder hier im Internet ausdrucken. (Siehe auch Frage 4).

2  Wo werden Schulungen zu ELAN-NRW angeboten?

Mit der Antrags-CD erhalten Sie ein Schreiben Ihrer Kreisstelle, in dem Informationen zu Schulungs- oder Beratungsangeboten mitgeteilt werden.
Nutzen Sie hierzu auch den Weiterbildungskalender der Landwirtschaftskammer: www.landwirtschaftskammer.de/wbk/index.jsp

3   Welche PIN-Nummer benötige ich?

Zum Einreichen des ELAN-NRW Antrags benötigen Sie unbedingt die Persönliche Identifikations-Nr. (PIN) zu Ihrer Betriebsnummer der Zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) (27605… = 15-stellig). Es ist i.d.R. die gleiche PIN, mit der die Tiermeldungen im HIT-System durchzuführen sind und es ist die gleiche PIN, mit der man sich bei der Übertragung von Zahlungsansprüchen anmeldet.

4   Ich möchte meinen Antrag weiterhin mit Papierunterlagen stellen - ist das möglich?

Ja, es ist möglich, die Förderanträge auf Papierformularen zu stellen. Im Unterschied zu früheren Jahren, werden Ihnen 2011 die Papierunterlagen jedoch nicht automatisch zugeschickt. Wenn Sie Papierunterlagen benötigen, wenden Sie sich bitte innerhalb der Antragsfrist an Ihre Kreisstelle.

Blankoformulare erhalten Sie jederzeit unter

5  Ich habe keinen Computer oder Internetzugang. Wie kann ich meine Förderanträge stellen?

Auch ohne PC oder Internetzugang können Sie Ihren Antrag mit ELAN-NRW stellen. Die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen helfen Ihnen gerne. Wenden Sie sich einfach an Ihre Kreisstelle.

Haben Sie einen Computer aber keinen Internetzugang, können Sie Ihren Antrag zunächst zu Hause bearbeiten, entweder vollständig oder nur teilweise, speichern den Stand auf einem externen Datenträger (z.B. USB-Stick) und bringen diesen mit zur Kreisstelle. (siehe auch Frage 6).

Die Kreisstelle kann Ihre Daten einlesen, bei der Bearbeitung helfen oder mit Ihnen noch mal über den Antrag schauen und den fertigen Antrag über Internet versenden.

Wenn Sie Ihren Antrag mit Papierformularen stellen möchten, müssen diese angefordert werden. Siehe Frage 4.

6  Wie erstelle ich eine Sicherungsdatei?

Um Ihre Antragsdaten auf einem externen Speichermedium (z.B. USB-Stick) speichern zu können, müssen Sie eine Sicherungsdatei (im sav-Format) erstellen. (Achtung: Die automatische Sicherung und auch die Speicherfunktion über die ELAN: Speichern - Schaltflächen, speichern nur den Bearbeitungsstand auf Ihrem Rechner!)

Haben Sie Ihren Antrag schon teilweise oder auch ganz bearbeitet und möchten diesen Stand auf einem anderen Rechner einlesen, beispielsweise an der Kreisstelle oder bei Ihrem Berater, benötigen Sie eine Sicherungsdatei, die folgendermaßen zu erstellen ist:

Um eine Datensicherung durchzuführen, drücken Sie die Schaltfläche ELAN: Schaltfläche Sicherung erstellen oder wählen Sie den Menüpunkt Betriebe > Datensicherung > Betriebsdaten sichern. Daraufhin öffnet sich der Datensicherungsdialog.

ELAN: Dialog Daten sichern

Wählen Sie zuerst die Betriebe aus, deren Daten gesichert werden sollen. Setzen Sie hierzu einfach ein Häkchen bei den gewünschten Betrieben.

Klicken Sie nun auf Durchsuchen, um den Dateinamen und den Speicherort für die Sicherungsdatei festzulegen. Folgendes Fenster öffnet sich:

ELAN: Speicherort

Wählen Sie unter „Suchen in“ den Speicherort der Sicherungsdatei aus. Der Dateiname kann von Ihnen frei gewählt werden, die Dateierweiterung ist mit '.sav' fest vorgegeben.

Beachten Sie: wenn Sie die Sicherungsdatei auf eine CD speichern möchten, benötigen Sie eine (neue) beschreibbare CD und einen CD-Brenner. Die Ablage der Sicherungsdatei auf der Antrags-CD ist nicht möglich!

7  Wie lade ich eine Sicherungsdatei ein bzw. wie stelle ich eine Sicherungsdatei wieder her?

Das Öffnen oder Wiederherstellen einer Sicherungsdatei ist nur im Programm ELAN-NRW möglich. Wenn Sie eine Sicherungsdatei wieder herstellen bzw. wieder einladen möchten wählen Sie im Programm unter dem Menüpunkt Betriebe > Datensicherung > Betriebsdaten wiederherstellen

Dialog Datensicherung laden

Daraufhin öffnet sich der Datensicherungsdialog. Wählen Sie bei „Durchsuchen“ die Sicherungsdatei aus und setzen den Haken bei „Wiederherstellen“.

Dialog Datensicherung auswählen

8  Kann ich überprüfen, ob ich eine korrekte Sicherungsdatei erstellt habe?

Ja. Wenn Sie überprüfen möchten, welche Betriebe und Dokumente in der Datei gesichert wurden oder ob Sie eine korrekte Sicherungsdatei erstellt haben, können Sie dies über das Menü Betriebe > Datensicherung > Sicherungsdatei prüfen kontrollieren.

Wählen Sie über den Button „Durchsuchen“ Ihre Sicherungsdatei aus. Wenn Sie anschließend

den Button „Prüfen“ drücken, wird Ihnen der Inhalt der Datei angezeigt. Handelt es sich bei der ausgewählten Datei nicht um eine Sicherungsdatei, werden Sie darauf hingewiesen.

9  Wie skizziere ich einen Schlag?

Für die Eintragung der Schlagskizzen steht Ihnen der GIS-Editor (GIS= Geo-Informationssystem) zur Verfügung. Es gibt verschiedene Wege eine Schlagskizze zu erstellen. Hier zwei Beispiele:

Sind die Schlaggrenzen identisch mit den Feldblockgrenzen, klicken Sie mit dem Auswahlwerkzeug Auswahlwerkzeug Pfeil (Pfeil) den Feldblock an, bis dieser gelb gefüllt dargestellt ist. Wählen Sie anschließend in der Werkzeugleiste die Funktion Flächenskizze übernehmen „Fläche als Flächenskizze übernehmen“.

Sofern der Schlag nur einen Teil des Feldblockes umfasst, müssen Sie die Grenzen per Hand skizzieren. Zum Einzeichnen einer Schlagskizze klicken Sie auf Zeichnen. Jetzt können Sie durch Mausklicks die Eckpunkte der Skizze in die Luftbilder setzen. Sobald mindestens drei Eckpunkte gesetzt sind, können Sie das Einzeichnen beenden. Dies kann durch einen Klick der rechten Maustaste, durch einen Doppelklick der linken Maustaste oder durch Setzen des letzten Eckpunkts nahe des ersten erreicht werden. Das Einzeichnen kann durch Drücken der ESC-Taste oder durch Betätigen des Abbrechknopfes Schaltfläche Abbrechen in der Werkzeugleiste abgebrochen werden.

10  Wie lösche ich eine Schlagskizze?

Um eine Teilschlagskizze zu löschen und dabei die Angaben zum Teilschlag im Flächenverzeichnis zu erhalten, wählen Sie zuerst die gewünschte Skizze mit dem Auswahlwerkzeug Auswahlwerkzeug Pfeil aus. Klicken Sie nun auf Papierkorb und bestätigen den Löschvorgang.

11  Was sind Skizzenvorschläge? Wie übernehme ich diese für das aktuelle Antragsjahr?

Haben Sie im letzten Jahr Ihren Antrag mit ELAN-NRW eingereicht, stehen Ihnen im aktuellen Jahr Skizzenvorschläge zur Verfügung. Dies sind entweder die Skizzen, die Sie im letzen Jahr in ELAN-NRW eingezeichnet haben oder, falls Sie im Vorjahr einen Papierantrag gestellt haben und eine Flächenprüfung hatten, die festgestellten Flächen aus der VOR-ORT-Kontrolle. Falls sich an den Bewirtschaftungsgrenzen nichts geändert hat, können sie diese Geometrien auch für das aktuelle Jahr nutzen. Sie müssen die Skizzen nur noch bestätigen.

Um einen Skizzenvorschlag für das aktuelle Jahr zu übernehmen, wählen Sie zuerst den gewünschten Skizzenvorschlag mit dem Auswahlwerkzeug Auswahlwerkzeug Pfeil aus. Rufen Sie den Menüpunkt Bearbeiten > Skizzenvorschlag für akt. Jahr nutzen (alternativ über rechte Maustaste) auf, um den Skizzenvorschlag für das aktuelle Antragsjahr zu übernehmen.

Im Skizzenverwalter haben Sie die Möglichkeit mehrere Skizzenvorschläge nacheinander zu sehen und mit einer Aktion zu übernehmen.

Klicken Sie auf Skizzenverwalter oder rufen Sie den Menüpunkt Extras > Skizzenverwalter auf. Es werden Ihnen alle Teilschläge angezeigt, die einen Skizzenvorschlag haben.

Um die Skizzenvorschläge für das aktuelle Antragsjahr zu sehen, klicken Sie auf das Lupensymbol des Skizzenvorschlages. Setzen Sie in den jeweiligen Zeilen einen Haken in Spalte „Skizzenvorschlag für akt. Antragsjahr übernehmen“, wenn Sie die Skizze für das aktuelle Jahr nutzen möchten. Soll der Skizzenvorschlag für das aktuelle Jahr nicht genutzt werden, setzen Sie einen Haken in die Spalte „Skizzenvorschlag löschen“. Mit Klick auf „Aktion ausführen“ werden alle angehakten Aktionen in einem Gang durchgeführt.

12  Meine Schlaggrenzen haben sich im Vergleich zum Vorjahr verändert. Was mache ich mit dem Skizzenvorschlag?

Wenn sich die Grenzen im Vergleich zum Vorjahr stark verändert haben, ist es sinnvoll, den Skizzenvorschlag zu verwerfen und die Skizze neu einzuzeichnen. Um einen Skizzenvorschlag zu löschen, wählen Sie zuerst den gewünschten Skizzenvorschlag mit dem Auswahlwerkzeug Auswahlwerkzeug Pfeil aus. Rufen Sie den Menüpunkt Bearbeiten > Skizzenvorschlag löschen (alternativ über rechte Maustaste oder Skizzenverwalter, siehe hierzu auch Frage 11) auf und bestätigen.

Sind nur geringe Abweichungen bei den Schlaggrenzen im Vergleich zum Vorjahr, können Sie den Skizzenvorschlag auch übernehmen und die Skizze anschließend mit dem Werkzeug „Eckpunkte bearbeiten“ Eckpunkte bearbeiten anpassen. Nähere Beschreibungen zu den Werkzeugen finden Sie auch im Handbuch oder über die Hilfe (F1).

13   Wie zeichne ich Schlagskizzen aus anderen Bundesländern ein?

Landwirte, die im Vorjahr Flächen in Schleswig-Holstein und/ oder Niedersachsen beantragt haben, bekommen entsprechende Feldblockdaten und Luftbilder der von ihnen bewirtschafteten Flächen auf CD zur Verfügung gestellt.

Schlagskizzen aus anderen Bundesländern können nicht mit dem GIS-Editor erstellt werden, da keine Luftbilder etc. verfügbar sind. Diese müssen weiterhin in Papierform eingereicht werden. Dieses gilt auch für Flächen in Niedersachsen und/oder Schleswig-Holstein die 2010 noch nicht von NRW- Landwirten beantragt wurden.

14   Ich bewirtschafte neue Flächen. Woher bekomme ich die Feldblöcke?

Es gibt in ELAN-NRW verschiedene Möglichkeiten Feldblöcke nachzuladen. Haben Sie im Flächenverzeichnis die neue Fläche bereits mit FLIK eingetragen und ist diese Zeile ausgewählt, wechseln Sie (mit F12) in den GIS-Editor. Wenn der Feldblock lokal auf Ihrem Rechner noch nicht vorhanden ist, ist das Kartenfenster leer.

Im Detailbereich für die Feldblöcke Symbolleiste Feldblockdetail sehen Sie in der gelben Kopfzeile das Nachladesymbol Nachladen. Mit Klick der linken Maustaste auf dieses Symbol starten Sie den Nachladevorgang. Bei dieser Aktion wird nur dieser eine Feldblock nachgeladen. Haben Sie im Flächenverzeichnis mehrere Feldblöcke eingetragen, die nachgeladen werden sollen, öffnen Sie im GIS-Editor den Feldblockverwalter Feldblockverwalter und wählen dort die nachzuladenden Feldblöcke aus.

Ist Ihnen der FLIK, den Sie nachladen möchten nicht bekannt, können Sie diesen über den Feldblockfinder der Landwirtschaftskammer NRW ermitteln.

Um einen Feldblock über die geographische Ansicht zu suchen bzw. an irgendeiner bestimmten Stelle nachzuladen, wählen Sie den Menüpunkt Extras > Feldblock an ausgewählter Stelle nachladen aus. Klicken Sie jetzt im Kartenfenster die Stelle an, an der Sie den Feldblock vermuten und bestätigen Sie die angezeigten Koordinaten.

15 Wann bilde ich einen neuen Schlag, wann einen Teilschlag? Was bedeutet die Fehlermeldung „Keine einheitliche Fruchtart im Schlag „x““?

Ein Schlag ist eine zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche eines Betriebsinhabers, die mit einer Kulturart bestellt oder aus der Produktion genommen ist. Somit kann ein Schlag immer nur eine Fruchtart aufweisen und nur in einem Feldblock vorkommen. (Nur für Schläge in Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz ist die Angabe von mehreren FLIK’s zulässig, wenn der Schlag sich über mehrere Flurstücke erstreckt). Sie erhalten die Fehlermeldung „keine einheitliche Fruchtart im Schlag „x“, wenn Sie für einzelnen Teilstücke mit unterschiedlichen Kulturen die gleiche Schlagnummer vergeben haben. Bewirtschaften Sie eine zusammenhängende Fläche mit unterschiedlichen Kulturen, müssen Sie also für jede Kulturart einen neuen Schlag bilden.

Eine Aufteilung eines Schlags in mehrere Teilschläge kann dann erforderlich werden, wenn Sie Förderungen im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen, der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und der Ausgleichszahlung für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen beantragen wollen.

Beispiel: Sie bewirtschaften eine zusammenhängende Dauergrünlandfläche (Nutzartcodierung 459) aber nur ein Teil dieser Fläche liegt in einem geschützten Gebiet, für das Sie Ausgleichszahlungen (Anlage B1) beantragen könnten. Für den anderen Teil der Fläche, der nicht in dem geschützten Gebiet liegt, ist eine Förderung nicht möglich.   In diesem Fall müssten Sie also zwei Teilschläge bilden: einen Teilschlag (z.B. 1a) der die Fläche umfasst, die in dem geschützten Gebiet liegt und einen Teilschlag (1b) für die Restfläche, die nicht in einem geschützten Gebiet   liegt. Beide erhalten in diesem Beispiel die gleiche Schlagnummer (hier:1), da es sich um eine zusammenhängend bewirtschaftete Fläche mit gleicher Fruchtart (Dauergrünland) handelt.

16  Wie kann ich einen Feldblock oder ein Landschaftselement ändern?

Änderungen an Feldblock- oder Landschaftselement-Geometrien können Sie nicht vornehmen. Referenzflächenänderungen dürfen nur von der Kreisstelle vorgenommen werden. Wenn ein Feldblock oder ein Landschaftselement korrigiert werden muss, nutzen Sie die Hinweispunkte oder setzen sich mit Ihrer Kreisstelle in Verbindung.

17  Was passiert mit den gesetzten Hinweispunkten?

Mit den von Ihnen gesetzten Hinweispunkten können Sie der Kreisstelle Änderungen der örtlichen Gegebenheiten mitteilen. Das Setzen eines Hinweispunktes bedeutet aber nicht, dass diese Änderungen automatisch übernommen werden. Die Kreisstelle prüft und entscheidet. Gegebenenfalls wird der Sachverhalt durch eine Vor-Ort-Kontrolle geklärt.

18   Wie kann ich vorgehen, wenn das Senden des Antrages nicht funktioniert?

Sollte es zu Problemen mit der Internetverbindung kommen, die Sie auch nicht mit Hilfe der technischen Hotline beseitigen können, haben Sie die Möglichkeit eine Sicherungsdatei, die Ihren gesamten Antrag enthält, auf ein externes Medium (z.B. USB-Stick) zu übertragen, um diese dann zwecks Abgabe des Antrags mit zu Ihrem Berater oder zu der für Sie zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer zu nehmen. Die Sicherungsdatei kann dann auf einem anderen PC mit Internetanschluss und   ELAN NRW eingelesen und von dort aus eingereicht werden. Siehe Frage 6 und 7. Können Sie nicht einreichen, weil sich während der Antragsphase Ihre ZID-Registriernummer geändert hat, wenden Sie sich an Ihre Kreisstelle. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag über eine Behördenkennung einzureichen.

19  Läuft ELAN 2011 auch unter Linux oder Apple?

Nein, das Programm läuft nicht unter Linux oder Apple. Unterstützt werden die Windows-Systeme 2000, 7.0, XP und Vista.

20  Welche Kreisstelle ist für mich zuständig? Zu welcher Kreisstelle sende ich den Datenbegleitschein?

Die Adresse Ihrer Kreisstelle ist im Dokument Unternehmerdaten im letzten Feld zu finden. Auf dem Datenbegleitschein wird die Anschrift automatisch in das Adressfeld eingetragen. Eine Adressen- und Telefonliste aller Kreisstellen finden Sie hier:

21  Ich habe nach dem Einreichvorgang vergessen, meinen Datenbegleitschein auszudrucken. Muss ich nun den Papierantrag einreichen?

Nein. Auch wenn Sie nach dem Einreichvorgang die PDF-Datei des Datenbegleitscheins weggeklickt haben, ohne das Dokument zu drucken oder separat zu speichern, können Sie dieses erneut aufrufen. Gehen Sie hierzu im Menüpunkt "Einreichen" auf "Eingereichte Dokumente anzeigen". Über den Button "Datenbegleitschein anzeigen“ können Sie den Datenbegleitschein noch mal aufrufen und ausdrucken.

Darüber hinaus können Sie auch den abschließenden Kontrollbericht und Ihre gesamten eingereichten Antragsunterlagen zur eigenen Dokumentation ausdrucken.

22   Wie kann ich mir meine eingereichten Unterlagen ausdrucken?

Siehe hierzu Antwort auf Frage 21.

23  Sind meine Daten auch wirklich abgeschickt worden?

Der Datenbegleitschein lässt sich erst nach der erfolgreichen elektronischen Übermittlung der Antragsdaten ausdrucken. Insofern ist der Datenbegleitschein eine elektronische Eingangsbestätigung Ihrer Daten.  

Beachten Sie: Für die Antragstellung ist nicht nur die Übermittlung der Daten erforderlich. Es muss bis zum 16.05.2011 auch der unterschriebene Datenbegleitschein bei der Kreisstelle vorliegen, damit der Antrag als gestellt gilt.

24  Kann ich einen einmal eingereichten Antrag verändern?

Mit ELAN-NRW können Sie den Antrag 2011 nur einmal einreichen. Innerhalb der Antragsfrist haben Sie die Möglichkeit, Ihre Antragsdaten zu korrigieren. Die Änderungen können allerdings nur über entsprechende Papierformulare bei Ihrer Kreisstelle angegeben werden. Hierzu können Sie über das Internet unter

leere Antrags- bzw. Änderungsformulare downloaden. In diese tragen Sie Ihre Änderungen ein und übersenden sie mit Datum und Unterschrift an ihre Kreisstelle.

Ein erneutes Einreichen der Daten über das Internet mit ELAN-NRW ist 2011 nicht möglich.

25  Ich habe ELAN-NRW im letzten Jahr schon auf meinem Computer installiert. Kann ich die Anwendung aktualisieren?

Nein. Sie können die alte Version nicht mehr zur diesjährigen Antragstellung nutzen. Sie erhalten auch in diesem Jahr eine CD mit einer neuen, aktualisierten Anwendung sowie Ihren Vorjahresdaten. Die Anwendung muss erneut auf Ihrem PC installiert werden.