Altersvorsorge

Die Altersvorsorge beginnt mit einer bedarfsgerechten Absicherung des jungen Betriebsleiters und dem Verfassen eines Testamentes. Lassen Sie sich dabei vom Notar oder Berufsstand beraten.

Wenn der Betrieb wächst

Landwirte, die auf betriebliches Wachstum setzen, belassen es in den ersten Jahren bei der Absicherung und stecken den Überschuss des Betriebes in eine möglichst rasche Tilgung des Fremdkapitals. Falls mit 40 bis 45 Jahren die ersten größeren Darlehen abgelöst sind, spart der Betriebsleiter Tilgung und baut mit größeren Beträgen seine Altervorsorge auf.

Wenn der Betrieb sich wenig verändert

Der etwas zurückhaltende Landwirt beginnt die Altersvorsorge mit 25 bis 30 Jahren und nutzt mit kleineren Beiträgen den Zinseszinseffekt. Für ein Sparziel von z. B. 100.000 Euro müssen bei einer 4 %igen Verzinsung bei einer Laufzeit von 35 Jahren "nur" 116 Euro pro Monat eingezahlt werden. Bei einer Laufzeit von 15 Jahren müssen immerhin 417 Euro bei gleicher Verzinsung angelegt werden

Beispiel: Vorsorgeanalyse Ehepaar - beide 35 Jahre alt - 2019

Heute für Lebenshaltung, PKW usw. 2.000 Euro / Monat
Bedarf in 2049 mit 65 Jahren (2 % Inflation) 3.200 Euro / Monat
abzüglich gesetzlicher Renteneinkünfte im Alter(1 % Steigerung) 800 Euro / Monat
abzüglich Rente aus Alterkasse im Alter (1 % Steigerung) 800 Euro / Monat
= Renteneinkünfte im Alter (inkl. Rentenabschlag) 1.600 Euro / Monat
= Fehlbetrag 2049 1.600 Euro / Monat
     
Notwendiger Kapitalbetrag 315.000 Euro
Notwendige Sparrate bei 2 % 650 Euro / Monat
Einmalig 180.000 Euro   

Um das notwendige Kapital von 315.000 Euro anzusparen, beträgt die notwendige Sparrate bei 2 % Verzinsung 650 Euro / /Monat oder einmalig 180.000 Euro.

Fünf Regeln zur Altersvorsorge

1. Regel: Flüssig bleiben!

  • Liquidität wahren
  • Mit liquiden Anlageformen flüssig bleiben (Wertpapiere etc.)
  • Keine Maschinenkäufe aus „steuerlichen Gründen“
  • Keine Altersvorsorge mit der Brechstange

2. Regel: Staatliche Förderung nutzen!

  • Riester-Rente: Zulagen werden gewährt und Beiträge sind steuerlich absetzbar.
  • Rürup-Rente: Beiträge sind steuerlich absetzbar.

3. Regel: Nicht alles auf eine Karte setzen

  • Vorsorge streuen: Mehrere Standbeine aufbauen (Betriebe, Alterskasse, private Vermögensbildung)
  • Private Altersvorsorge ist nicht immer besser als gesetzliche Altersvorsorge (Inflation, Aktienblase, Firmenpleiten, Alterskassezuschuss)
  • Beiträge auf mehrere Gesellschaften oder Fonds streuen, gegebenenfalls Aktienfonds beimischen.

4. Regel: Finger weg von Spekulationen

  • Der Reichtum kommt selten über Nacht
  • Keine Haustürgeschäfte abwickeln
  • Hoch spekulative Geschäfte mit Edelmetallen und Optionen sind etwas für Spekulanten

5. Regel: Neutrale Beratung einschalten

  • Bei der Steuererklärung wird auch der neutrale Steuerberater, nicht der Finanzbeamte eingeschaltet. Bei der Geldanlage und Altersvorsorge sollten Sie sich ebenfalls neutral beraten lassen und sich nicht ungeprüft auf einen "Verkäufer" verlassen.