Stehenlassen von Raps- oder Getreidestoppeln

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Was ist Stehenlassen von Raps- oder Getreidestoppeln?

Nach der Ernte wird ein Teil der Raps- oder Getreidestoppeln (kein Mais) stehengelassen und nicht umgebrochen. Die Pflanzen sollen höher als üblich abgemäht werden.


Welchen ökologischen Vorteil bietet das Stehenlassen von Stoppeln?

Die Stoppeln dienen unterschiedlichen Arten als Nahrungs- und Rückzugsraum über den Winter. Zudem bieten längere Stoppeln Jungtieren schon Schutz bei der Ernte. Nach der Ernte dienen die Stoppeln Arten wie dem Feldhasen als Nahrungs- und Deckungsraum. Besonders wirksam ist die Maßnahme in Kombination mit einem Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, da so Getreidekörner, Sämereien und Knospen u.a. Feldvögeln wie Rebhuhn, Feldlerche, Grauammer oder Finken als Nahrung dienen können. Auch für Wintergäste und Zugvögel ist diese Maßnahme wertvoll.


Was ist bei der Umsetzung des Stehenlassens von Stoppeln zu beachten?

Nach der Ernte wird auf einer Teilfläche keine Bodenbearbeitung vorgenommen und die Stoppeln stehen gelassen. Die Stoppeln sollten eine Höhe von etwa 20 cm haben, damit die Wirkung voll ausgeschöpft wird. Bis Winterende (mindestens Ende Februar) sollen die Stoppeln nicht umgebrochen und auf Pflanzenschutz verzichtet werden. Bei dieser Maßnahme ist auch eine streifenförmige Variante von mindestens 6 m wertvoll. Einfach umzusetzen ist das Stehenlassen von Raps- und Getreidestoppeln, wenn im Folgejahr eine Sommerung wie Mais, Sommergetreide oder Zuckerrüben angebaut werden soll. Ausnahme sind Gebiete mit roten Grundwasserkörpern. Wenn auf Flächen in diesen Gebieten im Folgejahr eine zu düngende Sommerung folgen soll, ist nach Düngeverordnung die Einsaat einer Winter-Zwischenfrucht Pflicht.


Welche Programme gibt es, um das Stehenlassen von Raps- und Getreidestoppeln fördern zu lassen?

Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es in Nordrhein-Westfalen Möglichkeiten das Stehenlassen von Stoppeln im Rahmen folgender (Förder-)Programme anzulegen:

  • Im Vertragsnaturschutz: „Stehen lassen von Getreidestoppeln (außer Mais)“
  • Als Zusatzoption bei der Agrarumweltmaßnahme: „Getreideanbau mit weiter Reihe und optional Stoppelbrache“

Die förderrechtlichen Details zu den verschiedenen Maßnahmen sind im Maßnahmenfinder Biodiversität zu finden.


Ansprechpartner

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Standortentwicklung, Ländlicher Raum
Team Biodiversität
Gartenstraße 11
50765 Köln
Telefon: 0221 5340-335
Telefax: 0221 5340-196335
E-Mail: biodiversitaet@lwk.nrw.de

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