Wildtierverluste bei der Grasernte vermeiden

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Welche Gründe gibt es die Wildtierverluste bei der Grasernte zu vermeiden?

Die Grünland- und Ackergrasernte fällt besonders bei den ersten Schnitten in den Monaten April bis Juni genau in die Brut- und Setzzeit zahlreicher Tierarten. Brütende Elterntiere oder Junge haben einen geringen Fluchtinstinkt oder Fluchtradius und sind durch Maschinen mit hoher Schlagkraft einer zunehmenden Gefahr ausgesetzt. Neben dem Tierschutz selbst spielt auch die Verunreinigung des Futters und die Gefahr von sich hierdurch entwickelnden Krankheitserregern (z.B. Botulismus) für Landwirte eine Rolle. Landwirtschaft, Natur- und Tierschutz sowie Jagd verfolgen das gleiche Ziel, die Wildtierverluste bei den Erntearbeiten zu vermeiden.


Welche Maßnahmen zur Vermeidung von Wildtierverlusten gibt es?

In den vergangenen Jahren wurden vielfältige Maßnahmen in der Praxis getestet und fortlaufend weiterentwickelt. Am Tag der Mahd hat sich das Absuchen der Flächen mit mehreren Personen und evtl. Jagdhunden als hilfreich herausgestellt. Gefundenes Wild wird aus der Fläche gescheucht oder getragen. Vorbeugend, bereits am Abend vor der Mahd, eignet sich das Aufstellen von Scheuchen mit Flatterbändern oder Tüten die größeren Tierarten, wie Rehwild und Feldhasen zu vergrämen. Kombiniert werden kann diese Maßnahme mit akustischen (Radio, Rauchmelder o.ä.) oder olfaktorischen Reizen. Wird am geplanten Tag doch nicht gemäht tritt allerdings recht schnell eine Gewöhnung an die Vergrämungsmaßnahmen ein und diese werden wirkungslos.

Zunehmend werden Drohnen mit Wärmebildkameras zur Wildrettung eingesetzt. Diese erkennen am frühen Morgen, wenn der Wärmeunterschied zwischen Tieren und der Umgebung besonders hoch ist, Wärmequellen in der Wiese. Ein Helferteam, das vom Drohnenpiloten eingewiesen wird, kann gezielt die Wärmepunkte angehen und das gefundene Wildtier einfangen oder aus der Fläche treiben. Präferiert wird hier das Einfangen und Festsetzen des Tieres in einem Karton oder einer Kiste, damit es nicht vor der Mahd wieder zurück in die Wiese läuft. Nach der Mahd wird das gefundene Wild dann wieder in die Freiheit entlassen. Auch wenn die Suche mit Drohnen und Wärmebildtechnik mittlerweile zum Stand der Technik zählt, entbindet dies nicht davon auch weiterhin von innen nach außen zu mähen, um Tieren den Fluchtweg offen zu halten. Besonders kleinere Tierarten, wie kleine bodenbrütende Vogelarten, Amphibien oder Insekten, werden durch die Wärmebildtechnik nicht aufgespürt.


Was ist bei der Umsetzung zu beachten?

Alle Maßnahmen vor der Mahd vereint, dass frühzeitig der Kontakt zu den Jagdausübungsberechtigten (Jagdpächtern) oder weiteren regionalen Akteuren in dem Themenfeld aufgenommen werden sollte. Hier müssen spätestens einen Tag vor den anstehenden Arbeiten alle involviert sein, damit die weiteren Schritte und Maßnahmen geplant und vorbereitet werden können. Gerade in den Schönwetterperioden mähen zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe gleichzeitig und die Nachfrage ist entsprechend hoch. Es ist zu beachten, dass vor der Mahd gefundene Tiere, v.a. Rehkitze, keinen menschlichen Geruch annehmen und nie mit den bloßen Händen angefasst werden dürfen. Es eignet sich beim Heraustragen Grasbüschel mit Einmalhandschuhen zu verwenden.

Der Schutzeffekt betrifft die größeren Tierarten wie Rehwild und Feldhasen, aber auch andere Kleinsäuger, bodenbrütende Wiesen- und Feldvogelarten, wobei nicht alle Maßnahmen auf die unterschiedlichen Tiergruppen gleichermaßen wirken. So haben beispielsweise bei Reh und Hase Vergrämungsmethoden eine hohe Erfolgsrate und die Suche mit der Wärmebilddrohne funktioniert zuverlässig. Bei kleineren Arten oder bodenbrütenden Vogelarten bietet Vergrämung wenig Erfolg. Hier bietet es sich an, festgestellte Brutplätze zu markieren und zu umfahren.

Auch wenn bei den aufgeführten Maßnahmen der Tierschutzaspekt im Vordergrund steht, sind sie vor dem Hintergrund der hohen Sensibilität der Bevölkerung auch wichtig für die Außenwahrnehmung und das Image der Landwirtschaft.

Hinweise:

Gemäß dem neuen Landesnaturschutzgesetz NRW (§4 Abs. 1) ist es bei der Mahd auf Grünlandflächen ab 1 Hektar verboten, von außen nach innen zu mähen. Nur stark hängiges Gelände ist hiervon ausgenommen.

Förderprogramme für Kreisjägerschaften und andere entsprechende Vereinigungen zur Anschaffung von Wärmebilddrohnen:
www.lanuv.nrw.de/landesamt/foerderprogramme/drohnen-zur-rehkitzrettung
www.bmel.de/DE/themen/digitalisierung/drohnenfoerderung-rehkitze.html

Zahlreiche Kreisjägerschaften haben eine Förderung in Anspruch genommen und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung:
www.ljv-nrw.de

Flyer zum wildtierschonenden Mähen:
www.ljv-nrw.de/media/1432110175_flyer_wildtiere_schonen.pdf


Ansprechpartner

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Standortentwicklung, Ländlicher Raum
Team Biodiversität
Gartenstraße 11
50765 Köln
Telefon: 0221 5340-335
Telefax: 0221 5340-196335
E-Mail: biodiversitaet@lwk.nrw.de

Kreisjägerschaften im Landesjagdverband NRW
www.ljv-nrw.de