Tümpel und Blänken

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Was sind Tümpel und Blänken?

Tümpel und Blänken sind kleine, flache Gewässer in natürlichen Geländemulden oder Bodenvertiefungen, die häufig nur temporär Wasser führen.


Welchen ökologischen Vorteil bieten Tümpel und Blänken?

Je nach Bodenbeschaffenheit, Wasserführung und Lichtverhältnissen besitzen derartige Kleinstgewässer eigene Pflanzen- und Tierwelten. Häufig sind Zwergbinsen-Gesellschaften und andere Arten der Ufer- und Flachwasserzonen sowie Amphibien, Watvögel, aber auch verschiedene Insektenarten vorhanden. Tümpel und Blänken stellen Laichplätze für Amphibien dar, bieten Tränk- und Badegelegenheiten für Säugetiere, Vögel und Bienen, sichern Nahrungsreserven für insektenfressende Tiere wie Fledermäuse, Lurche und Vögel und gehören damit zu den artenreichsten Lebensräumen überhaupt. Sie dienen darüber hinaus dem Schutz einiger besonders gefährdeter Arten in NRW. Gleichzeitig gliedern und bereichern sie das Landschaftsbild und können bei entsprechender Anordnung zur Biotopvernetzung beitragen.


Was ist bei der Anlage von Tümpeln und Blänken zu beachten?

Tümpel, Blänken und andere Kleinstgewässer oder Feuchtgebiete sind vorwiegend im Grünland, aber auch auf Ackerflächen denkbar. Bei Neuanlage ist darauf zu achten, dass die Bewirtschaftung der umgebenden Flächen – oder auch der temporär wasserführenden Mulden selbst – möglich bleibt (flach ausgezogene Ränder!). Ein Eintrag von Dünger sollte ausgeschlossen werden. Viehtrittschäden sind zu vermeiden.

Bei der Neuanlage von Kleingewässern ist zu prüfen, ob von rechtlicher Seite Verbote oder Genehmigungspflichten bestehen (Berücksichtigung von Grundwasserverhältnissen und Topographie). Eventuelle Restriktionen gemäß Schutzgebietsverordnungen oder aufgrund von Landschaftsplänen sind zu berücksichtigen. Auskunft erteilen die Unteren Landschafts-, Wasser- oder Naturschutzbehörden. Zu bedenken ist, dass die Anlage eines künstlichen Gewässers ab einer Abgrabtiefe von mehr als 2 m auf einer Grundfläche von mindestens 400 m2 selbst als Eingriff in Natur und Landschaft zu werten ist und dass sich Kleingewässer möglicherweise im Laufe der Zeit zu gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 62 LG entwickeln können.


Welche Programme gibt es, um Tümpel oder Blänken anzulegen?

Für landwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen gibt es Möglichkeiten Tümpel oder Blänken im Rahmen folgender (Förder)-Programme umzusetzten:

  • Als Kompensationsmaßnahme in Verbindung mit der Eingriffsregelung
  • Um Ökopunkte auf einem Ökokonto zu sammeln. Diese Punkte können später als Finanzierungsmöglichkeit für Kompensationsmaßnahmen dienen.
  • Als Landschaftselemente bis zu einer Größe von maximal 2.000 m² sind Kleinstgewässer (Tümpel, Sölle, Moore, Dolinen und andere vergleichbare Feuchtgebiete) im Rahmen der Direktzahlungen prämienfähig.


Ansprechpartner

Kompensationsmaßnahmen/Ökopunkte: Untere Wasserbehörden in Nordrhein-Westfalen
www.flussgebiete.nrw.de

Kompensationsmaßnahmen/Ökopunkte: Untere Naturschutzbehörden in Nordrhein-Westfalen
www.umwelt.nrw.de

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Standortentwicklung, Ländlicher Raum
Team Biodiversität
Gartenstraße 11
50765 Köln
Telefon: 0221 5340-335
Telefax: 0221 5340-196335
E-Mail: biodiversitaet@lwk.nrw.de

Biologischen Stationen in Nordrhein-Westfalen
www.biostationen-nrw.com