Möglichkeiten der Drahtwurmbekämpfung im Mais
Der Drahtwurm ist einer der wichtigsten tierischen Schädlinge im Mais. Seine Bedeutung hat in den letzten Jahren zugenommen. Es ist kein neuer Schädling. Er ist bei uns heimisch. Wenn er in seinem Lebensraum den Wiesen, im Kleegras oder in Stilllegungen ungestört sein kann, fällt er uns nicht auf. Erst wenn diese Flächen unter den Pflug genommen und in Ackerland umgewandelt werden, kann er richtig lästig werden. Schäden sind besonders im 1. bis 3. Jahr nach Umbruch von Grünland, Dauerbrachen bzw. Flächenstilllegung zu befürchten. Im ersten Jahr nach dem Umbruch ist teils noch ausreichend organische Substanz aus dem vorherigen Bewuchs vorhanden. Bei Trockenheit bevorzugen sie aber in jedem Fall die frischen Maiswurzeln. Nach 3-4 Jahren ist der Befall rückläufig, denn dann schlüpfen die Schnellkäfer, fliegen zu Grasflächen und legen dort ihre Eier ab.
Als Drahtwurm werden die Larven verschiedener Schnellkäferarten bezeichnet. Weltweit gibt es rund 150 verschiedene Schnellkäferarten, 15 davon gelten als kulturschädigend. In Deutschland kommen hauptsächlich folgende fünf Arten vor. Gestreifter Saatschnellkäfer (Agriotes lineatus), Dunkler Humusschnellkäfer (Agriotes obscurus), Garten-Humusschnellkäfer (Agriotes sputator), Argriotes sordidus und Agriotes ustulatus. Für die zwei letztgenannten Schnellkäferarten gibt es keinen deutschen Namen. Die Larven sind hellgelb bis bräunlich, hart und 2-4 cm lang. Typisch ist die dunkelbraune Kopfkapsel. Der Kopf ist starken Kauwerkzeugen ausgestattet, mit denen Pflanzengewebe faserig zerkaut werden können. Stark gefährdet ist der Mais von der Saat bis etwa zum 6-Blattstadium. Erste Schadsymptome zeigen sich bei den Maispflanzen schon kurz nach dem Auflaufen. Die Pflanzen bleiben im Wachstum stehen und weisen braun verfärbte Blätter auf. Beim Nachgraben finden sich häufig an und um die Pflanzen die Larven. Meist ist der Schaden nicht flächendeckend.
Aus einer Umfrage geht hervor, dass schätzungsweise in 2011 in NRW (Maisanbaufläche 225274 ha) auf 8250 ha Drahtwurmschäden aufgetreten sind. Bei 5435 ha seien bis zu fünf Prozent der Pflanzen betroffen gewesen. Behandlungswürdig seien die Schäden ab 5 %. 1985 ha waren davon betroffen. Davon hatten 830 ha Schäden über 25 Prozent aufgewiesen. 59 ha Mais sind mit Santana in Granulatform behandelt worden.
| geschädigte Pflanzen | betroffene Fläche in ha | Anteil an der Gesamtsmaisfläche in % |
|---|---|---|
| 0-5 % | 5435 | 2,4 |
| 5-25 % | 1985 | 0,9 |
| über 25 % plus Santana behandelt |
830 + 59 |
0,4 |
Diese Quote entspricht in etwa auch den Erfahrungen und Gegebenheiten in den anderen Bundesländern.
Bekämpfungsmöglichkeiten
Bekämpfungsmöglichkeiten gegen Drahtwurm im Mais sind nur in begrenztem Umfang gegeben. Zunächst einmal gilt es den Mais durch ackerbauliche Maßnahmen zu unterstützen. Eine möglichst zügige Jugendentwicklung reduziert die Gefahr, dass Pflanzen durch den Fraß der Larven an Wurzeln und Bestockungsknoten absterben. So sollten eher etwas spätere Saattermine bei Bodentemperaturen über 8 °C und der Aussicht auf wüchsige Bedingungen gewählt werden. Sorten mit guter Jugendwicklung sind von Vorteil. Sehr wichtig ist eine gute Nährstoffversorgung, dabei geht es in erster Linie um eine ausreichende Unterfußdüngung mit wasserlöslichem Phosphat und Stickstoff.
Direkte Bekämpfungsmaßnahmen sind angeraten, wenn sich mehr als 1-2 Larven je m² finden. Zur Befallseinschätzung dienen das Auslegen von Ködern (Kartoffelscheiben, Möhren) bei trockenen Bodenbedingungen oder vor der Saat mehrfaches Graben an verschiedenen Stellen. Die Ermittlung des Schwellenwertes gestaltet sich sehr schwierig, da das Vorkommen der Drahtwürmer im Feld sehr unregelmäßig ist.
Eine Befallsreduktion kann durch mit Mesurol flüssig gebeiztes Saatgut erreicht werden. Mesurol flüssig wird gegen Vogelfraß und Fritfliege eingesetzt und kann im günstigen Fall 50 % von dem Bekämpfungserfolg erreichen, den Spezialbeizen bringen. Wie schon im letzten Jahr, ist bei der Aussaat mit Mesurol flüssig gebeiztem Saatgut folgendes zu beachten: Werden pneumatische Sägeräte, die mit Unterdruck arbeiten, eingesetzt, müssen diese über eine anerkannte Vorrichtung zur Ableitung der Abluft auf oder in den Boden verfügen, um die Staubabdrift zu vermindern. Bei der Saat darf die Windgeschwindigkeit nicht über 5 m/s betragen.
Zum Teil wird auch Kalkstickstoff in der Unterfußanwendungen gezielt gegen Drahtwurm verwandt. Der Einsatz von Kalkstickstoff führt nach unseren Erfahrungen erst bei Mengen oberhalb von 3 dt/ha als Unterfußdünger zu messbaren Effekten. Während der Umwandlung des Kalkstickstoffs durchläuft dieser mehrere Phasen, in der Cyanamid-Phase wirkt der Dünger toxisch auf den Schädling. Um eine Wirkung des Kalkstickstoffs zu erreichen, muss die Cyanamid-Phase mit der Fraßphase des Schädlings zusammenfallen. Wird Kalkstickstoff eingesetzt, sollte er in jedem Fall zusätzlich und nicht als Ersatz der wichtigen Unterfußdüngung mit beispielsweise Diammoniumphosphat (DAP) ausgebracht werden.
Auch in diesem Jahr hat das Insektizid Santana die Zulassung gegen Starkbefall des Drahtwurms im Mais erhalten. Die Zulassung ist ausschließlich auf die Anwendung zur Bekämpfung des Drahtwurms in Mais beschränkt und gilt ab dem 16. März bis zum 13. Juli 2012. Santana ist ein Insektizid mit dem Wirkstoff Clothianidin und wird als Granulat mit 7 kg/ha eingesetzt. Die Wirkung von Santana war in 2011 zufriedenstellend. Nur auf sehr humosen Standorten hat die Wirkung unter den kühlen und trockenen Bedingungen nicht immer ausgereicht.
Der Erwerb von Santana wird durch die Abgabe eines Berechtigungsscheines möglich. Für ein entsprechendes Bewertungs- und Antragsverfahren sind die jeweiligen Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW - wie im Vorjahr - zuständig.
Informationen zum Einsatz von Santana gegen Drahtwurm an Mais
In 2012 entsprechend der Zulassung nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Verbindung mit § 29 des PflSchG:
- Inverkehrbringen und die Anwendung von Santana sind vom 16 März bis 13 Juli 2012 erlaubt.
- Pflanzenschutzmittel darf nur anwenden, wer den Sachkundenachweis nach § 9 PflSchG besitzt.
- Die Anwendung darf nur erfolgen auf Flächen mit Umbruch von Grünland, Stilllegungsflächen, Feldbutterbau oder Brache innerhalb der letzten drei Jahre oder auf Flächen, die als Dauerschadgebiete mit sehr hohem Befallsdruck (Flächen, die in den Vorjahren eine Drahtwurm bedingte Schädigung von über 25 %) ausgewiesen sind.
- Die Ausbringung darf nur mit einem geeigneten Granulatstreuergerät
erfolgen. Es dürfen ausschließlich Geräte verwendet werden, die in der „Liste
für die Ausbringung von Santana geeigneter Granulatstreugeräte“ des Julius-Kühn-Institutes
aufgeführt sind (siehe www.jki.bund.de).
Die Ausbringung muss mit einem Granulatsstreugerät erfolgen,
- das mit einer seperaten Abschaltvorrichtung der Dosiereinheit versehen ist,
- das über einen dicht schließenden Deckel verfügt,
- bei dem das Fallrohr in gerader Linie zum Applikationsschar verlegt ist.
- Das Mittel ist vollständig in den Boden einzuarbeiten bzw. mit Erde abzudecken. Nach der Ausbringung an der Bodenoberfläche verbleibende Granulatkörner sind auf und außerhalb der Anbaufläche gegebenenfalls durch weitere Arbeitsgänge einzuarbeiten oder zu entfernen.
- Keine Ausbringung bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s.
- Keine Anwendung auf klumpigem oder steinigem Boden.
- Die Anwendung des Mittels darf nicht auf Flächen erfolgen, von denen die Gefahr einer Abschwemmung in Gewässer – insbesondere durch Regen oder Bewässerung – gegeben ist. In jedem Fall ist ein Mindestabstand von 10 m zu Oberflächengewässern bei der Anwendung des Mittels einzuhalten. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig.
- Der Betriebsleiter ist verpflichtet, die zur Anwendung vorgesehenen Flächen mindestens 72 Stunden vor der Anwendung des Mittels den Imkern bekannt zu geben, deren Bienenstände sich um Umkreis von 60 m um die Behandlungsfläche befinden
- Der Betriebsleiter auf dessen Flächen Santana angewendet wird, hat Aufzeichnungen zu führen über: a) Name des Anwenders, b) Bezeichnung der Fläche, c) Zeitpunkt der Anwendung, d) Aufwandmenge, e) Größe der behandelten Fläche, f) Witterungsverhältnisse, g) Verwendetes Pflanzenschutzmittel, h) Anwendungsgebiet.
