Schrotschusskrankheit

Kirschblatt mit SchrotschusskrankheitBild vergrößern
Schrotschusskrankheit an einem Kirschblatt


Schrotschusskrankheit an KirschlorbeerBild vergrößern
Schrotschusskrankheit an Kirschlorbeer


Schadbild:

An den Blättern verschiedener Steinobstarten (z. B. Süß- und Sauerkirsche, Pflaume oder Pfirsich) sowie an Zierformen aus der Gattung Prunus (vor allem Kirschlorbeer) entstehen kleine rundliche bis ovale, karminrote bis leicht bräunliche Flecken, deren innerer Gewebebereich nach einer Zeit abstirbt und letztendlich herausfällt. Die Blätter weisen hierdurch die für diese Krankheit typischen schrotschussartigen Löcher auf.

Stärkerer Befall kann bei einigen Pflanzenarten (nicht bei Kirschlorbeer) auch zum vorzeitigen Abwerfen der Blätter im Sommer führen. Bei Steinobst ist zudem ein Befall an den Früchten möglich, der sich durch dunkelbraune, eingesunkene Befallsflecken äußert. Befallene Früchte sind meist nicht mehr verwertbar oder werden zum Teil vorzeitig abgeworfen.

Schaderreger:

Der für diese Krankheit verantwortliche Pilz (Stigmina carpophila) überwintert vornehmlich an erkrankten Trieben und Zweigen, seltener hingegen auch an infizierten Früchten, die über den Winter hinaus an den Bäumen hängen bleiben. Die kranken abgefallenen Blätter beziehungsweise die beim Kirschlorbeer herausfallenden Befallsstellen können dem Pilz ebenfalls zum Überdauern dienen. Im Frühjahr befällt der Erreger schon kurze Zeit nach dem Austrieb die neuen jungen Blätter. Ältere hingegen sind deutlich weniger anfällig. Die Krankheit tritt vor allem in Jahren stärker auf, in denen häufiger Niederschläge fallen.

Gegenmaßnahmen:

Eine direkte Bekämpfung wäre höchstens dann sinnvoll, wenn bereits im Vorjahr ein stärkerer Befall aufgetreten war. Die Behandlungen sollten in solchen Fällen möglichst frühzeitig beim Sichtbarwerden erster Befallsflecken durchgeführt werden (oft schon kurz nach Beginn des Austriebs). Leider sind derzeit aber keine entsprechenden Pilzbekämpfungsmittel zugelassen.


Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Pflanzenschutzdienst
Nevinghoff 40, 48147 Münster
 
Die auf den Packungen angegebenen Anwendungsvorschriften müssen sorgfältig eingehalten werden.

Autor: Andreas Vietmeier