Knospensterben bei Rhododendron

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Knospensterben bei Rhododendron


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Rhododendronzikade (Graphocephala fennahi). Foto: Andreas Vietmeier


Schadbild:

Die Knospen von Rhododendren verbräunen im Frühjahr und sterben ab. Bei genauerer Betrachtung erkennt man auf ihnen nach einiger Zeit zusätzlich kleine, schwarze, stachelartige Gebilde, bei denen es sich um die Fruchtkörper des für das Absterben verantwortlichen Schadpilzes (Pycnostysanus azaleae) handelt. Übertragen und verbreitet wird dieser Pilz vermutlich durch die häufig an Alpenrosen anzutreffenden Rhododendronzikaden (Graphocephala fennahi).

Schaderreger:

Diese 8 bis 9,5 mm langen, auffällig grün gefärbten und mit roten Streifen auf den Flügeln versehenen Rhododendronzikaden treten etwa ab Mitte Juni an Rhododendron auf. Deren grünlichgelbe Larven sind bereits im Mai zu finden, vornehmlich auf den Blattunterseiten. Die Zikaden selbst verursachen zwar keinen direkten Schaden, jedoch werden bei der im Herbst stattfindenden Eiablage unter die Knospenschuppen von Rhododendren kleine Verletzungen verursacht, in die der Schadpilz des Knospensterbens eindringen kann. Infizierte Knospen entwickeln sich nicht weiter und sterben im nachfolgenden Frühjahr ab. Möglicherweise kann eine Infektion der Knospen aber auch ohne Mitwirkung dieser Zikaden stattfinden. Vor allem Pflanzen auf ungünstigen Standorten (Staunässe, dichter Stand) sind stärker gefährdet.

Gegenmaßnahmen:

Soweit möglich, sollten alle kranken Knospen ausgebrochen und entsorgt werden. Bei starkem Auftreten von Rhododendronzikaden wäre möglicherweise auch eine Bekämpfung dieser eventuellen „Überträger“ sinnvoll. Eingesetzt werden kann hierzu beispielsweise Celaflor Schädlingsfrei Careo Konzentrat. Bei der Behandlung ist darauf zu achten, dass vor allem die Blattunterseiten gut benetzt werden, da sich die Tiere hier bevorzugt aufhalten.

Eine vorbeugende Bekämpfung des Schadpilzes mit speziellen Pilzbekämpfungsmitteln ist nicht zu empfehlen, da sie nach bisherigem Kenntnisstand nicht zum gewünschten Erfolg führt.


Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Pflanzenschutzdienst
Nevinghoff 40, 48147 Münster
 
Die auf den Packungen angegebenen Anwendungsvorschriften müssen sorgfältig eingehalten werden.

Autor: Andreas Vietmeier