Spinnmilben an Zierpflanzen und Ziergehölzen

Spinnmilben an Zierpflanzen und ZiergehölzenBild vergrößern
Spinnmilben an Zuckerhutfichten


Spinnmilben an Zierpflanzen und ZiergehölzenBild vergrößern
Gespinst mit Spinnmilben


Schadbild:

Spinnmilben saugen an den Blattunterseiten und bilden dort häufig zarte Gespinstüberzüge. Die Blätter sehen zunächst weißlichgelb gefleckt aus, später verfärben sie sich bräunlich bis bronzefarben, vergilben und sterben letztendlich ab. Im Zimmer treten Spinnmilben vor allem bei trockenem und warmem Klima auf (trockene Heizungsluft im Winter). Im Freiland können sie dementsprechend insbesondere in den trockenen und warmen Sommermonaten zum Problem werden.

Schaderreger:

Erwachsene Spinnmilben sind meist grünlichgelb oder rot gefärbt, z. T. auch braunschwarz und etwa 0,5-0,7 mm groß. An Zimmerpflanzen treten sie während des ganzen Jahres auf. Im Freien überwintern sie, je nach Art, als ausgewachsenes Tier oder als Winterei.

Gegenmaßnahmen:

Spinnmilben sind relativ schwer zu bekämpfen. Da in der Regel nicht alle Entwicklungsstadien erfasst werden, sind meist mehrere Spritzungen mit entsprechend wirksamen Pflanzenschutzmitteln zu empfehlen. Bei Zimmerpflanzen lassen sich zur Bekämpfung Präparate einsetzen, die der Handel in anwendungsfertiger Form anbietet (z. B. Naturen Bio Schädlingsfrei Zierpflanzen oder Compo Triathlon Universal Insektenfrei AF). Bei größeren Pflanzen ist es sinnvoller, eine Spritzlösung selbst anzumischen (beispielsweise mit Dr. Stähler Kiron Milben-Ex, Neudosan Neu Blattlausfrei oder Schädlingsfrei Naturen). Bei der Ausbringung der Präparate ist darauf zu achten, dass die Blattunterseiten gut benetzt werden. Die Bekämpfungsmaßnahmen sollten nach jeweils etwa 7 Tagen noch ein- bis zweimal wiederholt werden.

In Wintergärten oder Kleingewächshäusern ist auch eine Bekämpfung mit Nützlingen möglich (z. B. mit der Raubmilbe Phytoseiulus persimilis). Hinweise über die verschiedenen Bezugsquellen für Nützlinge sowie die dabei zu beachtenden Ausbringungsbedingungen können Sie beim Fachhandel oder direkt bei den Nützlingsproduzenten erfragen.


Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Pflanzenschutzdienst
Nevinghoff 40, 48147 Münster
 
Die auf den Packungen angegebenen Anwendungsvorschriften müssen sorgfältig eingehalten werden.

Autor: Andreas Vietmeier