Pflanzenschutzdienst
Adresse
Landwirtschaftskammer NRW
Pflanzenschutzdienst
Siebengebirgsstraße 200
53229 Bonn-Roleber · E-Mail
Telefon: 0228 / 703-2101
Telefax: 0228 / 703-2102
Alternative Unkrautbekämpfung
Wer versiegelte Flächen in seinem Bereich unkrautfrei halten möchte, sollte auf Methoden ohne Chemie zurückgreifen. Im privaten Bereich leisten Messer, Hacke, Flämmgerät, scharfe Besen und Hochdruckreiniger gute Dienste, für Kommunen gibt es eine große Auswahl an Geräten. Hier ein Überblick.
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Neue gesetzliche Regelungen bei Speise- und Wirtschaftskartoffeln
Seit Ende des letzten Jahres müssen Anbauflächen von Speise- und Wirtschaftskartoffeln jährlich auf die Quarantäneschaderreger Globodera rostochiensis und Globodera pallida (Kartoffelzystennematoden) untersucht werden. Der Pflanzenschutzdienst informiert und bietet Mustervorlagen zur Dokumentation beim Nachbau von Kartoffeln an.
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Westlicher Maiswurzelbohrer
Mitte August 2010 ist auf einem Feld in Köln ein Befall mit dem Westlichen Maiswurzelbohrer festgestellt worden. Das war der erste Fund des Schädlings in Nordrhein-Westfalen. Die von der EU vorgeschriebenen Bekämpfungsmaßnahmen wurden umgehend eingeleitet. Am 25. August wurde in einer Falle des Pflanzenschutzdienstes auf einem Maisacker in Straelen-Herongen ebenfalls ein Maiswurzelbohrer gefunden.
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Möglichkeiten der Drahtwurmbekämpfung im Mais, Informationen zum Einsatz von Santana
Ende März 2011 wurde eine Genehmigung für den Einsatz von Santana zur Drahtwurmkontrolle in Mais erteilt. Santana ist ein Insektizid mit dem Wirkstoff Clothianidin und wird als Granulat eingesetzt. Die Wirkung von Santana war in 2010 zufriedenstellend. Nur auf sehr humosen Standorten hat die Wirkung unter den kühlen und trockenen Bedingungen nicht immer ausgereicht.
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Bekämpfung der Herkulesstaude (Riesen-Bärenklau)
Die Herkulesstaude breitet sich auch in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren stark aus. Aufgrund ihrer Gefährdung für den Menschen wird in bestimmten Bereichen bereits eine Bekämpfung durchgeführt. Dabei ist der gezielte Einsatz effektiver Methoden über mehrere Jahre notwendig.
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Aufzeichnungspflicht gemäß § 6 (4) Pflanzenschutzgesetz
Betriebsleiter eines landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betriebes sind verpflichtet, Aufzeichnungen über die im Betrieb angewandten Pflanzenschutzmittel zu führen. Die Dokumentation kann über Schlagkarteien oder über ein einfaches Formular erfolgen.
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Ambrosia - eine Gefahr für Gesundheit und Natur?
Das Beifußblättrige Traubenkraut, auch als Ambrosia bezeichnete, leicht verwildernde Kraut hat sich in den letzten Jahren südlich der Alpen und in Ungarn stark ausgebreitet. Sein Blütenstaub kann starke Allergien auslösen. In bestimmten landwirtschaftlichen Kulturen kann es zum gefürchteten Unkraut werden.
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Registrierung von Betrieben zur Verwendung des Pflanzenpasses
Gartenbaubetriebe, die sogenannte "passpflichtige Pflanzen" produzieren und handeln, müssen beim zuständigen Pflanzenschutzdienst registriert sein und erhalten eine Registrierungsnummer. Gartenbaubetriebe, die sogenanntes "Anbaumaterial" produzieren und handeln, müssen ebenfalls registriert sein. Die Passpflicht gilt ab sofort auch für Solanum jasminoides Paxton und Brugmansia Pers. spp. auf allen Handelsstufen.
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