Geflügelpest-Prophylaxe: erneut Branchenvereinbarung in NRW abgeschlossen

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Kanadagans. Foto: Kirstin Meyer, piclease

Die Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza, HPAI) startete 2022 deutlich früher und heftiger als in den zurückliegenden Jahren. War das Auftreten der HPAI früher mehr oder weniger stark mit der Zugvogelsaison verbunden und trat im Sommerhalbjahr so gut wie nicht auf, müssen wir diese Seuche inzwischen als endemisch, also ganzjährig bei uns in der Wildvogelpopulation vorhanden, ansehen.

Insofern ist derzeit von einem deutlich höheren Infektionsdruck als in vergangenen Jahren auszugehen, womit das Einschleppungsrisiko in Geflügelhaltungen ebenfalls sehr hoch ist. Deshalb wurde in NRW gemeinsam vom Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der Landwirtschaftskammer und weiteren Wirtschaftsbeteiligten erneut eine Branchenvereinbarung unterzeichnet, deren Maßnahmen geeignet sind, um das Ein- und Verschleppungsrisiko für das Geflügelpestvirus deutlich zu reduzieren. In ganz Deutschland bestätigen diverse Fälle, die mit dem Geflügelhandel oder Geflügelausstellungen in Verbindung gebracht werden, die Notwendigkeit dieser Maßnahmen!

Die Branchenvereinbarung enthält unter anderem Ausführungen zu

  •  betriebseigenen Biosicherheitsmaßnahmen, unter anderem dem Schutz von Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen,
  •  der betrieblichen Vorbereitung auf mögliche Stallpflichten,
  •  Maßnahmen der Früherkennung bei erhöhten Verlusten oder Leistungsdepression in den Beständen,
  •  Monitoringmaßnahmen, die der Risikominimierung bei der Abgabe lebenden Geflügels dienen sowie
  •  Vorgaben zur weitgehenden Vermeidung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten.

Die vollständige Branchenvereinbarung finden Sie auf der Website des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: