Pensionspferdehaltung unter der Lupe: Wirtschaftlichkeit ist planbar

Reithalle

Es ist ein positiver Trend: Immer häufiger beschäftigen sich Pferdehalter und -züchter mit der Wirtschaftlichkeit ihrer Tätigkeiten. Und auch ohne die Auswirkungen der allgemeinen Wirtschaftskrise gehören zum Alltag vieler Betriebsleiter zentrale betriebswirtschaftliche Fragen. Wie sich mit der Betriebszweigabrechnung der wirtschaftliche Erfolg eines landwirtschaftlichen Unternehmens sichern lässt, erläutern Ulrike Sahm und Thomas Rieger.

Betriebswirtschaftlich interessante Themen, wie beispielsweise der Mindestpreis für Box oder Aufzuchtplatz, der notwendige Verkaufspreis für einen selbstgezogenen Dreijährigen oder die Kosten für separat angebotene Dienstleistungen, wie Beritt oder Führdienst, werden immer häufiger betriebsintern erörtert. Wer einmal begonnen hat, sich intensiv mit diesen Aspekten des eigenen Betriebs auseinanderzusetzen, der weiß, dass von den Antworten letztendlich Einkommen und weitere Betriebsentwicklung abhängen. Die Beschäftigung mit der Thematik lohnt also - ist aber nicht nur auf den ersten Blick schwierig und sehr vielschichtig. Um zufriedenstellende Antworten zu finden, müssen mit Sorgfalt und Ausdauer die Zahlen des eigenen Betriebs erfasst, sachgerecht verarbeitet und die Ergebnisse sinnvoll interpretiert werden. Am wichtigsten ist es dann letztlich, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen und die entsprechenden Entscheidungen zu treffen.

Was ist Wirtschaftlichkeit?

Für eine vollständige und umfassende Beurteilung müssen neben dem Gewinn auch die Vollkostendeckung und der Unternehmergewinn als Kriterien für die Wirtschaftlichkeit herangezogen und bewertet werden. Zur Vereinfachung wird in diesem Beitrag davon ausgegangen, dass das Unternehmen nur Pferdehaltung betreibt, also keine anderen Betriebszweige, wie Rinderhaltung, bestehen. Damit wird die Unterscheidung zwischen Betrieb und Betriebszweig vermieden und die Erläuterung der notwendigen Unterscheidungen und Zuteilungen beim Übergang von der Gewinn- zur Vollkostenbetrachtung:

Unter dem Wort „Gewinn“ kann sich wohl jeder etwas vorstellen - es ist umgangssprachlich das, was „am Ende übrig bleibt“ und etwas genauer definiert das positive Betriebsergebnis. Falls der Wert negativ ist, spricht man bekannterweise von Verlust. Der Gewinn ist die Differenz aus Ertrag und Aufwand und berücksichtigt neben den pagatorischen Werten, bei denen Geld in Form von Einnahmen oder Ausgaben fließt, auch die sogenannten kalkulatorischen Werte, also Größen, bei denen nicht direkt Geld fließt, die aber hinsichtlich ihrer Wertveränderung durchaus berücksichtigt werden müssen, wie zum Beispiel der jährliche Wertverlust einer Maschine oder eines Gebäudes durch die sogenannten Abschreibungen.

Schon etwas komplizierter ist die Erläuterung des Begriffes „Vollkostendeckung“. Im Rahmen der Gewinn- oder Verlustermittlung werden bis hierher die sich im Eigentum des Unternehmers befindlichen und im Betrieb eingesetzten Produktionsfaktoren nicht bewertet. Eigentumsflächen, Eigenkapital und familieneigene nichtentlohnte Arbeit verursachen keinen Aufwand, werden in Buchführung und Jahresabschluss nicht berücksichtigt. Man könnte auch sagen, dass der Erfolg des Unternehmens eben zur Entlohnung dieser Faktoren dient. Der Unternehmer stellt sie deshalb dem Unternehmen zur Verfügung, anstatt sie anderweitig zu verwerten, weil er sich aus dieser Verwendung im Rahmen eines eigenen Unternehmens einen höheren Ertrag verspricht.

Kriterien der Wirtschaftlichkeit

  Gewinn = Ertrag - Aufwand
_______________________________________
+ Entlohnung der eigenen Arbeit, des   eigenen Bodens und des eigenen Geldes _______________________________________
= Vollkostendeckung   

  Betriebsergebnis
  - Vollkostendeckung ______________________________________
= Unternehmergewinn

Damit hat man auch einen Ansatz zu einer weitergehenden Beantwortung der Frage, ob ein Pferdebetrieb wirtschaftlich ist. Denn das reine Vorhandensein eines Unternehmensgewinns gibt zwar einen Hinweis auf eine gegebene Wirtschaftlichkeit, ist zur Beurteilung also notwendig, aber keineswegs hinreichend. Denn ein Gewinn von 1 000 € je Wirtschaftsjahr kann hoch wirtschaftlich sein, wenn zu seiner Erzielung lediglich fünf Stunden familieneigene nichtentlohnte Arbeit eingesetzt werden mussten. Andererseits kann ein Gewinn von 20 000 € je Wirtschaftsjahr unwirtschaftlich sein, wenn zu seiner Erzielung 200 ha Eigentumsfläche, die alternativ zu 300 € je ha und Jahr hätte verpachtet werden können, 300 000 € Eigenkapital, das als Geldanlage eine Verzinsung von 5 % je Jahr erzielt hätte, und 4 000 Stunden familieneigene nichtentlohnte Arbeit, die zum Beispiel außerlandwirtschaftlich eine Entlohnung von 10 € je Stunde erzielt hätte, eingesetzt werden mussten. Beim außerlandwirtschaftlichen Einsatz der familieneigenen nichtentlohnten Arbeit sind daneben noch die finanziellen Auswirkungen bezüglich der Sozialversicherung zu berücksichtigen, die der landwirtschaftliche Unternehmer ja in diesem Zahlenbeispiel noch aus dem Gewinn von 20 000 € vollständig zu bedienen hat, während er als abhängig Beschäftigter im Rahmen der Sozialversicherungspflicht nur einen Arbeitnehmeranteil zahlt.

Zu hoch angesetzt

Wie geht man also vor, um über die Entlohnung der sich im Eigentum des Unternehmers befindlichen und im eigenen Unternehmen eingesetzten Produktionsfaktoren zu einem aussagefähigerem Maßstab für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Pensionspferdebetriebes zu gelangen? Es sind zu diesem Zweck Faktorentlohnungen für die eigenen, zur Verfügung gestellten Produktionsfaktoren festzulegen. Die Eigentumsfläche ist mit einem Pachtansatz zu bewerten, weil alternativ zur Nutzung im eigenen Unternehmen eine Verpachtung in Frage kommt. Das Eigenkapital ist mit einem Zinsansatz zu bewerten, die nichtentlohnte familieneigene Arbeit mit einem Lohnansatz. Man gelangt so von der Gewinnermittlung unter Berücksichtigung von Faktorentlohnungen für die im Eigentum des Unternehmers befindlichen und im Unternehmen eingesetzten Produktionsfaktoren zu einer Kosten-Leistungsrechnung als Vollkostenrechnung, die eine bessere Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Pensionspferdebetriebes erlaubt als die reine Betrachtung des Gewinns.

Unbedingt wichtig ist es aber, dass man nicht vergisst, dass es sich bei den Ansätzen eigentlich um selbstformulierte Ziele handelt, die man erreichen möchte, die man aber zum Beispiel im Falle des Lohnansatzes nicht mit der tatsächlich im Durchschnitt der Betriebe zu erzielenden Entlohnung der familieneigenen Arbeit verwechseln darf. Liegt der Lohnansatz bei 15 € je familieneigener Arbeitskraftstunde, kann von einem in der Praxis durchschnittlich zu erzielendem Arbeitsertrag von 8 bis 10 € je familieneigener Arbeitskraftstunde ausgegangen werden. Warum dann aber der höhere Ansatz? Ganz einfach: Alle anderen Betriebszweige rechnen auch mit diesem Wert und es kommt in diesem Sinne auf die Vergleichbarkeit und die Ermittlung der Wettbewerbsfähigkeit der Pferdehaltung zu anderen Betriebszweigen an.

Ist das Betriebsergebnis über die Vollkostendeckung hinaus positiv, dann wurde ein sogenannter Unternehmergewinn erzielt. Dieser Betrag steht zur Entlohnung des unternehmerischen Risikos zur Verfügung.

Vollkostenrechnung in der Praxis

Nach der Klärung der Begrifflichkeiten stellt sich an dieser Stelle die Frage nach praktikablen Möglichkeiten, die Wirtschaftlichkeit des eigenen Betriebes genau zu analysieren. Wurde weiter oben angenommen, dass das Unternehmen nur den Betriebszweig Pferdehaltung betreibt, wird jetzt praxisnäher davon ausgegangen, dass mehrere Betriebszweige vorhanden sind. Die Vollkostenrechnung ist dann nicht nur eine Weiterführung der Gewinnermittlung durch Berücksichtigung der Entlohnung der betriebseigenen Faktoren. Sie liefert dann auch wichtige Erkenntnisse über den Anteil, den der Betriebszweig Pferdehaltung am Gesamterfolg des Unternehmens hat.

Die Analyse der Wirtschaftlichkeit des Betriebszweiges Pferdehaltung erfolgt mit Hilfe einer so genannten Betriebszweigabrechnung, kurz BZA, die jedoch eine vollständige Erfassung der entsprechenden Daten voraussetzt. Erst wenn alle Geldbewegungen, Bestandsveränderungen sowie getätigte Dienstleistungen und das vorhandene Angebot des Betriebes lückenlos erfasst wurden, lässt sich dessen Wirtschaftlichkeit ermitteln und beurteilen. Jeder einzelne Betriebszweig stellt dabei meist nur einen Teilbereich des Gesamtbetriebes dar. Ein Landwirt zum Beispiel, der neben den Pensionspferden noch intensiven Ackerbau betreibt, muss beide Betriebszweige getrennt voneinander erfassen und beurteilen. Einzelne Betriebszweige können in einem ungesunden, nicht rentablen, nicht stabilen oder nicht liquiden Gesamtbetrieb durchaus erfolgreich und produktiv sein. Um erkennen zu können, ob der Betriebszweig allerdings tatsächlich erfolgreich ist, muss er vom Gesamtbetrieb abgegrenzt und gesondert betrachtet werden.

Begriffe aus Buchführung und BZA

Begriffe aus Buchführung und BZA

Die Betriebszweigabrechnung als Vollkostenrechnung hat in viele landwirtschaftliche Betriebe, besonders im Rinderbereich, seit längerem Einzug gehalten und dient jährlich zur genauen Kontrolle dieses Produktionsbereiches. Der Vergleich mit anderen, ähnlich strukturierten Betrieben auch überregional sowie der innerbetriebliche Vergleich mit den Vorjahren ermöglichen dem Betriebsleiter gezielte Eingriffe und Planungen. Im Bereich der Pensionspferdehaltung und in Zuchtbetrieben ist die BZA nun ebenfalls auf dem Vormarsch. In Zeiten des immer härter werdenden Verdrängungswettbewerbes und des Expandierens alternativer Haltungsmethoden sieht sich so mancher Betriebsleiter gezwungen, seine Betriebsstruktur mit Boxenpreisen und Angebot dem Markt anzupassen. Dabei hat er immer häufiger mit dem Problem leerstehender Boxen und dem umfangreichen Angebot völlig neu gebauter Anlagen zu kämpfen. Umbauüberlegungen ziehen sich hin und sind stets mit schwer zu kalkulierenden Kosten und Investitionen verbunden. Gleiches gilt für den Mindestpreis beim Verkauf eines selbst gezogenen oder aufgezogenen Pferdes: Wie viel muss es roh mindestens kosten? Wie viel muss es mehr bringen, wenn er es für ein halbes Jahr in Ausbildung gegeben hat, um diese Kosten wieder reinzuholen?

Auf alle diese Fragen kann die BZA genaue Antworten geben und die Voraussetzungen für die realitätsnahe Beantwortung der Fragen schaffen. Auf der Seite der Leistungen wird alles erfasst, was in dem untersuchten Betriebszweig Geld eingebracht hat. Hierunter zählen Pensionseinnahmen, Tierverkauf, Nebenleistungen, Dienstleistungen, Futterverkauf. Auf der anderen Seite werden die anfallenden Kosten vollständig erfasst.

Über die Einbeziehung der oben beschriebenen eigenen Faktoren Lohnansatz, Pachtansatz sowie Zinsansatz und die monetäre Bewertung des selbst erzeugten Futters lässt sich mit Hilfe der BZA ermitteln, ob die Vollkosten des Betriebes gedeckt sind. Auch der Unternehmergewinn, der in der BZA als kalkulatorisches Betriebszweigergebnis bezeichnet wird, kann mit Hilfe der BZA errechnet werden. Umgekehrt kann mit Hilfe der BZA die immer wiederkehrende Frage nach dem optimalen beziehungsweise mindestnotwendigen Pensions- oder Pferdeverkaufspreis im Betrieb beantwortet werden. Die Gesamtkosten für einen Pensionsplatz können je nach Betrieb und Region zwischen 180 und 550 € liegen und lassen sich ohne betriebsindividuelle Daten und Kennzahlen nicht pauschal festlegen. Im Rahmen einer konkreten Betriebszweiganalyse kann der optimale Pensionspreis für einen Betrieb ermittelt und abhängig von den betriebseigenen Produktionsfaktoren ein finanziell und sozial vertretbarer Preisspielraum herausgearbeitet werden.

Fachlichen Rat einholen

Für die Durchführung einer Betriebszweigabrechnung sollte man sich, um Fehler aus Betriebsblindheit von Beginn an auszuschließen, an betriebswirtschaftliche Fachleute wenden. Unabhängige und überregionale Beratung bieten in dieser Hinsicht unter anderem die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen an. Bei Interesse hilft Thomas Rieger, E-Mail thomas.rieger@lwk.nrw.de, weiter.