Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen
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Maßnahmen gegen Wildschweinepest vereinbart

Wildschwein
Foto: Hans Glader, piclease

Land NRW zahlt Anlieferprämie

NRW Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg hat gemeinsam mit der nordrhein-westfälischen Jägerschaft ein umfangreiches Maßnahmenpaket gegen die Wildschweinepest vereinbart. Mit den Jägern wurde eine intensive, landesweite Bejagung von Schwarzwild verabredet, um möglichst zu verhindern, dass das Infektionsgeschehen auf die Hausschweine überspringt.

Um eine konsequente Bejagung von Frischlingen und Überläufern zu ermöglichen, wird in den von der Wildschweinepest betroffenen Regionen die Schonzeit aufgehoben. Erlegte Wildschweine dürfen nicht verzehrt werden, wenn sie das Schweinepestvirus tragen, serologisch positiv sind oder mit positiven Schweinen in einer Kühlkammer gehangen haben.

Das Land NRW zahlt für sogenanntes Indikatorschwarzwild, das sind kranke, abgekommene oder verendete Tiere, eine Anlieferprämie in Höhe von 25 € je Stück. Die Auszahlung dieser Prämie an die Jäger erfolgt über die Tierseuchenkasse. Für die Antragstellung ist der amtliche Vordruck zu verwenden. Der ausgefüllte Vordruck ist beim zuständigen Veterinäramt einzureichen und wird von dort an die Tierseuchenkasse weitergeleitet.