„Blaue Richtlinie“ für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer

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Gewässeraufweitungen mit künstlichen Inseln und Totholz sollen Initialzündung für eine optimierte Gewässerbiologie sein. Foto: Bruno Schöler

Die Richtlinie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen - auch als die Blaue Richtlinie bekannt - beschreibt, wie naturnahe Fließgewässer geschützt und strukturell beeinträchtigte Fließgewässer möglichst naturnah weiterentwickelt werden können. Sie wurde im Jahr 2010 unter Mitarbeit verschiedener Akteure, unter anderem der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen erarbeitet.

Da die Blaue Richtlinie einerseits den ordnungsgemäßen Wasserabfluss bezweckt, der in den Niederungsgebieten des Landes, z.B. Niederrhein, Münsterland, häufig Grundlage der heutigen landwirtschaftlichen Produktion ist, und andererseits die ökologische Fließgewässerunterhaltung und Fließgewässerumgestaltung als Ziel hat, ist sie technische Grundlage bei allen Gewässerunterhaltungs- und Gewässerumbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Das Ziel der Blauen Richtlinie wird in ihrer Einleitung so beschrieben:

„Ziel dieser Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, zu beschreiben, wie naturnahe Fließgewässer geschützt und strukturell beeinträchtigte Fließgewässer möglichst naturnah weiterentwickelt werden können, ohne dabei Aspekte wie den ordnungsgemäßen Abfluss, den Hochwasserschutz sowie die angrenzende Flächennutzungen zu vernachlässigen“.

Wesentliche Inhalte der Blauen Richtlinie sind wichtige fachliche Grundlagen im Zusammenhang mit der Entwicklung naturnaher Fließgewässer, z.B. Beschreibung der in Nordrhein-Westfalen vorkommenden Fließgewässertypen, Ökologie von Fließgewässern und Auen, sowie eine Darstellung der maßgeblichen Planungsinstrumente. Kernstück ist eine kompakte Darstellung der für eine ökologische Gewässerentwicklung geeigneten Maßnahmen im und am Gewässer aber auch in der angrenzenden Aue. Aufgrund der engen Wechselbeziehungen zwischen Gewässerentwicklung und Bewirtschaftung angrenzender Flächen sind die in der Blauen Richtlinie beschriebenen Maßnahmen und Verfahren für die landwirtschaftliche Praxis bedeutsam und von großem Interesse. Dies gilt insbesondere bei konkreten Planungen zur ökologischen Entwicklung von Gewässern, in deren Verlauf regelmäßig Informationen über geplante Maßnahmen und deren Auswirkungen auf den Wasserabfluss und die Bewirtschaftung angrenzender Flächen nachgefragt werden.

Insofern sind die Inhalte der Blauen Richtlinie nicht nur für Planungsträger und Planer von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung relevant, sondern auch für betroffene Anlieger und die landwirtschaftliche Praxis interessant.

Die Arbeiten wurden teilweise finanziert durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Landesinitiative des Landes NRW.

Weitere Hinweise zur Blauen Richtlinie finden Sie hier: