Trinkwasser (für Betreiber von Kleinanlagen zur Eigenversorgung)

Trinkwasseranalysen – für Ihre Gesundheit und rechtliche Sicherheit

Trinkwasser-Eigenversorger sind nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Sie beziehen ihr Wasser aus eigenen Quellen oder Brunnen und müssen gemäß Trinkwasserverordnung bestimmte Betreiberpflichten einhalten. Dazu gehört, dass das Wasser in festgesetzten Abständen untersucht wird und die Untersuchungsergebnisse dem zuständigen Gesundheitsamt zur Prüfung und Bewertung vorgelegt werden.

Die LUFA NRW unterstützt Sie dabei, Ihren gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten nachzukommen. Wir untersuchen Ihr Wasser auf mikrobiologische oder chemische Verunreinigungen, wobei Untersuchungsumfang und -intervall vom Gesundheitsamt Ihrer Kreisverwaltung verbindlich festgelegt werden.

Um aussagekräftige und vergleichbare Untersuchungsergebnisse zu erhalten, muss die Wasserprobe laut Trinkwasserverordnung nach einem standardisierten Verfahren und von einem geschulten Probenehmer entnommen werden. In Nordrhein-Westfalen bieten wir für die Probenahme ein flächendeckendes Netz an geschulten Probenehmern.

Unsere Leistungen:

  • Telefonische Absprache des Probenahmetermins
  • Zertifizierte Probenahme vor Ort durch geschulte Probenehmer
  • Sachgerechter Transport in unser Labor unter Wahrung der Kühlkette
  • Analyse nach akkreditierten Methoden, mit hochempfindlichen, modernen Analysegeräten und durch qualifizierte Laboranten
  • Prüfbericht mit Beurteilung nach Trinkwasserverordnung und Hinweisen auf Grenzwertüberschreitungen
  • Auf Wunsch: Weiterleitung des Analysenergebnisses an das zuständige Gesundheitsamt
  • Auf Wunsch: Fristüberwachung mit automatischer und rechtzeitiger Terminabsprache

Möchten Sie einen Untersuchungsauftrag erteilen? Haben Sie Fragen zur Trinkwasseruntersuchung? Bitte wenden Sie sich an:

LUFA NRW
Auftragsannahme / Beratung
Nevinghoff 40, 48147 Münster
Telefon: 0251 2376-595