Tränkwasseruntersuchungen im Rahmen der Initiative Tierwohl

Mit dem neuen Förderprogramm der Initiative Tierwohl ab 2018 ist für geflügelhaltende Betriebe eine jährliche Tränkwasseruntersuchung vorgeschrieben.  Die LUFA NRW bietet Ihnen dazu  passgenaue Untersuchungspakete entsprechend des aktuellen Kriterienkataloges an.

Für Landwirte, die am öffentlichen Trinkwassernetz angeschlossen sind, ist eine mikrobiologische Untersuchung je Stall erforderlich. Landwirte mit einer eigenen Wasserversorgung müssen zusätzlich einen physikalisch-chemischen Tränkwassercheck je Brunnen durchführen lassen.

Das Auftragsformular im PDF-Format umfasst zwei Seiten. Ein Exemplar verbleibt beim Auftraggeber, wie von der Initiative Tierwohl verlangt, das andere Exemplar geht zusammen mit der Tränkwasserprobe ins Labor. Die erforderlichen Felder brauchen nur einmal ausgefüllt werden, eine identische zweite Seite wird automatisch erzeugt.

Tränkwasserproben für die Initiative Tierwohl dürfen nicht selbst entnommen werden. Unter unserer Servicenummer 0251 2376-595 vermitteln wir Ihnen gerne einen geeigneten Probennehmer. Unser erfahrenes und motiviertes Team an Probenehmern wird regelmäßig geschult und steht NRW-weit für Sie bereit, um Tränkwasserproben zu entnehmen.

In der Initiative Tierwohl haben sich Unternehmen und Verbände aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel zusammengeschlossen. Ziel ist die Förderung einer tiergerechteren und nachhaltigeren Fleischerzeugung. Jeder teilnehmende Landwirt muss einen definierten Katalog von Grundanforderungen einhalten, der Maßnahmen zur tierschutzgerechten Haltung, Hygiene und Tiergesundheit beinhaltet.

Das Auftragsformular für Landwirte, die an der Initiative Tierwohl im Bereich Schweinehaltung teilnehmen, finden Sie hier: