Wallhecken erfordern Pflege

WallheckeBild vergrößern
Der Aufwuchs in Wallhecken sollte regelmäßig kontrolliert und gepflegt werden

Wallhecken gehören ins Münsterland wie die Berge ins Sauerland. Immer noch werden weite Teile der Münsterländer Parklandschaft durch diese natürliche Eigenart geprägt, teilt die Höhere Forstbehörde bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit. Ursprünglich hatten Wallhecken die Funktion, als lebende Zäune das Eigentum oder die unterschiedlichen Nutzungen abzugrenzen. Heute spielen sie eine wichtige Rolle als Windschutz und gliedernde Elemente in der Landschaft.

Insbesondere aber auch als Lebens- und Nahrungsstätte für Tiere und Pflanzen kommt den Wallhecken eine überragende Bedeutung zu. Reh, Hase, Rebhuhn, Igel und Eule beispielsweise haben hier ein schattiges Versteck. Insekten, Spinnen, Reptilien finden Licht, Wärme und Nahrung im Schutz der Vegetation. Nach dem Landesforstgesetz gelten Wallhecken als Wald und dürfen nicht ohne Genehmigung der Forstbehörde beseitigt werden. Daneben sind sie auch gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile nach dem Landschaftsgesetz.

In der Winterzeit bietet sich vielen Spaziergängern allerdings ein eher trauriges Bild der Wallhecken. Vielfach sind Bäume und Sträucher abgeschnitten, und es sind nur noch Reste der Wallhecken zu erkennen. Die Höhere Forstbehörde weist aber darauf hin, dass regelmäßiges „Auf den Stock setzen“, das Zurückschneiden in einem Turnus von acht bis 25 Jahren, für die Erhaltung der Wallhecken wichtig ist. Diese Maßnahme darf nur in den Monaten Oktober bis Februar durchgeführt werden, um die vielfältigen Wirkungen der Hecken in der Vegetationszeit nicht zu beeinträchtigen. Auch sollte das „Auf den Stock setzen“ nur abschnittsweise erfolgen. Um einen kräftigen Stockausschlag zu erzielen, dürfen Bäume und Sträucher nicht dichter als etwa eine handbreit über dem Boden abgeschnitten werden. Auch einige größere Bäume, wie vor allem Eichen, sollten grundsätzlich stehen bleiben. Ebenso wichtig ist es, dass das Reisig nicht abgefahren, sondern gleichmäßig über den Erdwall verteilt wird, um Aushagerungen zu vermeiden und Nistmöglichkeiten zu bieten.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2004