Herbergen zum Weltjugendtag gesucht

Dorfansicht

Anlässlich des Weltjugendtages im Sommer 2005 rufen der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) und die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen alle Bäuerinnen und Bauern auf, jungen Menschen zwischen 16 und 30 Jahren eine geeignete kostenfreie Übernachtungsmöglichkeit zu bieten. Wie RLV-Präsident Friedhelm Decker und Kammer-Präsident Karl Meise in einem Aufruf mitteilen, sollten die jungen Christen aus aller Welt Gelegenheit bekommen, die rheinische Gastfreundschaft kennen zu lernen.

Zum 20. Weltjugendtag, der vom 15. bis 20. August in Köln stattfindet, werden Hunderttausende junger Menschen aus aller Welt in das Rheinland strömen, um gemeinsam ein Fest des Glaubens zu feiern. Dieses außergewöhnliche Ereignis findet zum ersten mal in Deutschland statt. Papst Johannes Paul II lädt dazu ein und hat sich als erster Teilnehmer für diese internationale Veranstaltung angemeldet. Sie steht unter dem Motto „Wir sind angekommen, um IHN anzubeten“.

Die jungen Menschen aus vielen verschiedenen Ländern dieser Erde benötigen für ihren Aufenthalt aber auch ein Dach über dem Kopf. Auf ihrer Reise wollen die internationalen Gäste nicht nur die einzigartige Atmosphäre des Weltjugendtages erleben, sondern auch ein Stück Deutschland kennen lernen.

Die Gastgeber haben wenig Aufwand. Die jungen Menschen werden von morgens bis abends am Programm des Weltjugendtages teilnehmen. Die tägliche Verpflegung übernimmt das Weltjugendtagsbüro. Ein Frühstück vom Gastgeber ist dennoch willkommen.

Vor dem Weltjugendtag finden in allen Diözesen - außer im Erzbistum Köln - vom 11. bis 15. August weitere Begegnungstage statt. Hierfür werden ebenfalls Unterkünfte gesucht. Falls die Bäuerinnen und Bauern sich entscheiden sollten, Schlafplätze zur Verfügung zu stellen, werden die Angebote gerne an das entsprechende Bistum weitergeleitet. Interessenten wenden sich an das Weltjugendbüro, Abteilung Unterkünfte, Gereonstraße 1-3 in 50670 Köln, Fax-Nummer: 0221 / 28550208.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 21.12.2004