Grüne Grenze für den Garten

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Liguster ist sehr wüchsig und kann durch häufige Pflegeschnitte gut in Form gehalten werden

Die ideale Abgrenzung für jeden Garten ist eine Hecke. Hecken sind nicht nur ein schöner, sondern auch ein nützlicher Sichtschutz im Garten. Sie filtern Lärm und Staub und dienen zahlreichen Vögeln und anderen nützlichen Tieren als Brut- und Lebensraum. Aus diesem Grund dürfen sie zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht radikal zurückgeschnitten werden, meldet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Leichte Formschnitte sind erlaubt, vor jeder Schnittmaßnahme sollte aber geprüft werden, ob nicht gerade Vögel in den Sträuchern brüten.

Je nach Gartengröße wählt man für die grüne Grenze entweder eine Schnitthecke oder eine freiwachsende Hecke. Schnitthecken aus Liguster, Hainbuche, Berberitze als Laubgehölze oder Taxus beziehungsweise Thuja als Nadelgehölze lassen sich in Höhe und Breite gut regulieren. Für eine freiwachsende Hecke sollte der Gartenbesitzer eine Mindestbreite von drei Metern, besser sogar fünf Metern, einkalkulieren. Hierfür eignen sich unterschiedliche Sträucher, zum Beispiel Forsythie, Zierpflaume, Flieder, Kirschlorbeer oder Schmetterlingsstrauch.

Gepflanzt wird bei frostfreiem Wetter und in abgetrockneten Boden. Pflanzen werden in unterschiedlichen Größen angeboten. Je größer sie sind, desto schneller wird die Hecke dicht. Um Ärger mit dem Nachbarn zu vermeiden, muss der im Nachbarrecht festgelegte Grenzabstand eingehalten werden. In Nordrhein-Westfalen müssen Hecken von über 2 m Höhe einen Grenzabstand von mindestens 1 m und Hecken bis zu 2 m Höhe einen Abstand von 0,50 m zum Nachbargrundstück haben. Gemessen wird von der dem Nachbarn zugewandten Seitenfläche der Hecke.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 08.02.2006