Hygiene wichtiger Garant für sichere Produkte

Referenten MKL
Die Referenten des 9. Münster’schen Lebensmittelrechts-Kolloquiums

„Was passiert, wenn etwas passiert?“ und „Was ist in einem Lebensmittel verarbeitenden Betrieb zu tun, damit nichts passiert?“ Diese Fragen zur Lebensmittelsicherheit und bäuerlichen Direktvermarktung beschäftigten die Teilnehmer des 9. Münster’schen Lebensmittelrechts-Kolloquiums, das am Montag von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ausgerichtet wurde. Dieses regelmäßige Treffen von Experten soll den Dialog zwischen Praktikern, Beratern, Untersuchungseinrichtungen und Überwachungsbehörden vertiefen.

Der Präsident der Landwirtschaftskammer, Johannes Frizen, wies in seiner Begrüßung auf die Besonderheit der Direktvermarktung hin, bei der Produktion und Verarbeitung in der Hand eines Unternehmers liegen. „Kunden wissen dieses Angebot mehr und mehr zu würdigen“, sagte er. Für die landwirtschaftlichen Betriebe gehe es deshalb darum, dieses Vertrauen zu nutzen und auf Dauer zu erhalten: „Nähe schafft Vertrauen“. Lebensmittelsicherheit sei hierzu ein entscheidender Faktor. Darum müsse von Anfang an ein Bündel von angemessenen Maßnahmen und Kontrollen im Betrieb verwirklicht und in einer entsprechenden Dokumentation festgehalten werden, um eine Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.

Wie dies auf einem Hof umgesetzt werden kann, erläuterte Direktvermarkterin Hedwig Sondermann aus Dorsten-Lembeck im Kreis Recklinghausen. Sie verarbeitet seit 20 Jahren Ziegenmilch und vermarktet Ziegenkäse, Frischkäse und Joghurt direkt ab Hof. Die Bäuerin stellte dar, wie sie praxisnah und mit dem richtigen Augenmaß ihre Abläufe so organisiert, dass die Qualität und Sicherheit ihrer Produkte stets gewährleistet ist. Schon die richtige Haltung und Fütterung der Tiere beeinflusse am Ende die Qualität der Produkte. Darüber hinaus sei eine gute Hygienepraxis ein wichtiger Garant für sichere Produkte. Die gesetzlichen Anforderungen im Hinblick auf Rückverfolgbarkeit und Lebensmittelsicherheit erfüllt sie über Kontrolllisten, Herstellungsprotokolle und Eigenkontrollen.

In Nordrhein-Westfalen gibt es etwa 4 000 landwirtschaftliche Betriebe, die Direktvermarktung anbieten. Das sind acht Prozent aller Höfe. Etwa die Hälfte davon betreiben den Ab-Hof-Verkauf in größerem Umfang.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 16.05.2007