Weniger Agrar-Prämienanträge in NRW

Beratung

49 597 Antragsteller haben bis zum 15. Mai einen Antrag im Rahmen der EU-Agrarprämien bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen abgegeben. Das sind 3,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Dieser Wert liegt leicht über dem Rückgang der Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe, der zuletzt 3,1 Prozent pro Jahr betrug. Die meisten Anträge wurden mit 4 093 im Kreis Steinfurt eingereicht, Schlusslicht ist der Rheinisch-Bergische Kreis mit 479 Anträgen. Hier war auch der Rückgang gegenüber dem Vorjahr mit 1,6 Prozent am geringsten. Den stärksten Rückgang gab es mit 5,3 Prozent im Gebiet des Märkischen Kreises und des Ennepe-Ruhr Kreises.

2005 war die Zahl der Anträge auf EU-Prämien mit einem Schlag um mehr als 11 000 gestiegen, weil durch die geänderte Agrarpolitik der EU erstmals auch Hobbylandwirte, zum Beispiel Pferdehalter, antragsberechtigt geworden waren, sofern sie mehr als 300 Quadratmeter Land bewirtschaften. Den Rückgang der Anträge führt die Landwirtschaftskammer auch darauf zurück, dass sich auch diese Antragsteller für eine vergleichsweise geringe Prämie dem hohen Verwaltungsaufwand bei der Antragstellung und den von der EU vorgeschriebenen umfangreichen Kontrollen im Betrieb stellen müssen.

Mit der seit 2005 geltenden EU-Agrarreform werden Prämien nicht mehr für eine bestimmte Menge an Produktionseinheiten, zum Beispiel Anbau von Getreide oder Haltung von Mastbullen, gezahlt, sondern für die gesamte beihilfefähige Fläche eines Betriebes, unabhängig von der Produktionsrichtung. Damit soll erreicht werden, dass die landwirtschaftlichen Betriebe in der EU international wettbewerbsfähig bleiben und ihre besonderen Leistungen in der Landschaftspflege honoriert werden, ohne dass Überschüsse produziert werden. Landwirte beklagen insbesondere, dass der von der Politik mit der Einführung dieser Agrarreform versprochene Bürokratieabbau bisher ausgeblieben ist und stattdessen die Zahl der Formulare und der zu beachtenden Vorschriften deutlich gestiegen ist. Auch der Verwaltungsaufwand für die Umsetzung der Agrarreform ist beachtlich. So wurde nicht nur das Förderungssystem komplett umgestellt, sondern zeitgleich ein vollständig neues luftbildgestütztes Verfahren vom Nachweis der Flächen eingeführt.

Seit dem vergangenen Jahr schreibt die EU vor, dass die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer und der übrigen beteiligten Behörden bei allen Kontrollen auf dem Bauernhof grundsätzlich zu zweit arbeiten müssen, was den Personalaufwand erheblich steigert.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 31.05.2007