Beratung nach Maß

Beratung mit Notebook

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wird zum 1. Januar 2009 mit einem neuen Beratungskonzept an den Start gehen. Schwerpunkt des künftigen Angebotes, das auf der Hauptversammlung am 4. Dezember in Bad Sassendorf vorgestellt wurde, ist die einzelbetriebliche Beratung.

Unabhängige und kompetente Beratung wird für Landwirte und Gärtner immer wichtiger. Zu den Aufgaben gehören zum Beispiel die Optimierung von Produktionsabläufen, die Neuausrichtung der Produktion unter veränderten Marktbedingungen, die immer komplizierter werdende Vermarktung der eigenen Produkte und nicht zuletzt die Planung und Begleitung größerer Investitionen. Wichtigstes Element des neuen Konzeptes sind maßgeschneiderte Beratungsangebote für den einzelnen Betrieb. Damit reagiert die Landwirtschaftskammer auf die Tatsache, dass immer mehr Landwirte individuelle Beratung an Stelle der bisher im Vordergrund stehenden Gruppenberatung in Arbeitskreisen bevorzugen. Ein Grund für diese Entwicklung ist, dass mit dem fortschreitenden Strukturwandel wachsende Betriebe zunehmend zu Konkurrenten werden können.

Ein Basisangebot, das sich an den Betriebszweigen wie Ackerbau oder Milchviehhaltung orientiert, beinhaltet jährlich drei Gruppenveranstaltungen zu aktuellen Themen. Zusätzlich erhalten die Betriebe Informationsdienste per Fax oder Mail.

Wichtigstes Element der künftigen Beratung der Landwirtschaftskammer sind maßgeschneiderte Beratungsangebote für den Einzelbetrieb. Jeder Betriebsleiter kann sich sein betriebsindividuelles Beratungspaket zusammenstellen, zum Beispiel eine jährliche Betriebszweigauswertung, einen Betriebsvergleich oder eine regelmäßige Pflanzenschutzberatung.

Das Basisangebot kostet einheitlich 230 € pro Jahr. Die Einzelberatung wird nach dem Zeitaufwand mit 65 € pro Stunde abgerechnet. Betriebsleiter, die sich an die Beratung der Landwirtschaftskammer mit einer Vereinbarung binden, erhalten einen deutlichen Nachlass und zahlen künftig 55 € pro Stunde.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 06.12.2007