Nur mit Sachkunde

Schloss an einem Schrank mit PflanzenschutzmittelnBild vergrößern

Viele Hausverwaltungen und Hausmeister-Service-Unternehmen bieten die Erledigung von Gartenarbeiten an. Neben der Rasenpflege oder dem Gehölzschnitt gehört die Unkrautentfernung meist mit zum Dienstleistungsangebot. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass eine Unkrautentfernung mit Pflanzenschutzmitteleinsatz nur von Personen durchgeführt werden darf, die nach dem Pflanzenschutzgesetz sachkundig sind.

Sachkundig sind beispielsweise Landwirte oder Gärtner nach einer abgeschlossenen Ausbildung. Wer ohne eine solche Berufsbildung Pflanzenschutzmittel anwenden möchte, muss eine Sachkundeprüfung ablegen und so die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen. Diese Kenntnisse werden vermittelt in viertägigen Vorbereitungskursen, die die Deula-Bildungszentren in Kempen und Warendorf anbieten.

Vermittelt werden Sachkunde in Technik und Anwenderschutz sowie die gesetzlichen Grundlagen. Weitere Informationen zu den Kursen gibt es unter www.deula-kempen.de und www.deula-warendorf.de in der Rubrik Lehrgänge / Landwirtschaft. Dort können sich Interessierte online anmelden oder bei der Deula Rheinland, Krefelder Weg 41, 47906 Kempen, Telefon: 0251 / 02152 / 2057- 70, E-Mail: deula-kempen@deula.de beziehungsweise bei der Deula Westfalen-Lippe, Dr.-Rau-Allee 71, 48231 Warendorf, Telefon: 02581 / 6358-0, E-Mail: info@deula-waf.de.

Die Kurse sind im Rahmen des NRW-Bildungsschecks förderfähig. Einzelheiten unter www.bildungsscheck.com. Dort gibt es auch die Adressen der Beratungsstellen. Der Bildungsscheck muss vor der Anmeldung beantragt werden.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 12.11.2008