Bunte Beeren für den Garten

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Hagebutten, hier an Rosa canina, bringen Farbe in den Garten. Foto: Norbert Hirneisen, piclease.

Viele Ziergehölze tragen im Spätsommer bunte Beeren. Der Feuerdorn zum Beispiel bringt mit seinem Farbspektrum von gelb über orange bis roten Beeren Farbe in den Garten. Wer seinen Garten mit beerentragenden Ziergehölzen über Jahre hinweg bunt gestalten möchte, sollte sich jetzt in Baumschulen nach geeigneten Pflanzen umsehen. Nach Auskunft der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bieten die Baumschulen jetzt Ziergehölze für Hausgärten an.

Wer die Farben gelb und blau in seinem Garten sehen möchte, sollte sich für eine Mahonie entscheiden. Im Frühling blüht sie gelb, verströmt einen betörenden Duft und im Herbst zeigt sie sich mit blauen Beeren. Strauch-Efeu (Hedera helix 'Arborescens') überrascht mit kleinen, grünlichgelben Blüten, die im Herbst erscheinen. Bis zum nächsten Frühjahr entwickeln sich daraus auffallende schwarzblaue, erbsengroße Früchte. Auch einige Nadelbäume beeindrucken mit reichem Fruchtschmuck, wie zum Beispiel die Eibe (Taxus), die im Herbst leuchtend rote Früchte trägt.

Nicht nur Früchte können Farbe in den Garten bringen. Einige Hartriegel, Cornus-alba-Sorten, haben zwar kleine weißliche Beeren, doch diese anspruchslosen und pflegeleichten Sträucher sollten vor allem wegen der intensiv gefärbten Rinde in keinem Garten fehlen. Beim Sibirischen Hartriegel, Cornus alba Sibirica, ist die Rinde beispielsweise leuchtend rot.

Viele Wildrosen tragen im Herbst rote Hagebutten, die manchmal bis in den Winter hinein am Strauch bleiben. Die Form dieser Früchte variiert stark von kleinen, schlanken Hagebutten, wie denen der Hundsrose (Rosa canina) bis hin zu den flachkugeligen Früchten der Kartoffelrose (Rosa rugosa). Manche Wildrosen haben essbare Hagebutten, die sich durch einen hohen Vitamin-C-Gehalt auszeichnen, bekannt als Tee oder Marmelade. Sehr gesund sind auch die schwarzen Früchte des Holunders, die gerne für vitaminreiche Säfte verwendet werden.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 21.10.2009