Frostschutz auch für Pflanzenschutzmittel

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Wenn der Garten für die kalte Jahreszeit vorbereitet ist und die Kübelpflanzen im Winterquartier sind, sollten Hobbygärtner auch daran denken, ihre Pflanzenschutzmittel winterfest zu lagern. Darauf macht der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen aufmerksam.

Pflanzenschutzmittel sind temperaturempfindlich. Sie dürfen weder großer Hitze noch Frost ausgesetzt sein. Pflanzenschutzmittel sollten ganzjährig kühl und frostfrei aufbewahrt werden, da sie bei sehr hohen oder niedrigen Temperaturen ihre Wirkung verlieren können. Flüssigkeiten können auch ausflocken und damit unbrauchbar werden. Hobbygärtner sollten Pflanzenschutzmittel so aufbewahren, dass sie vor dem Zugriff von Kindern sicher stehen, am besten in einem abgeschlossenen Schrank. Unter den Schrank oder bei kleinen Mengen unter das Regal gehört eine Auffangwanne, damit eventuell auslaufende Pflanzenschutzmittel aufgefangen werden können. Im Lagerraum sollte sich kein Abfluss befinden und Lebens- und Futtermittel sollten dort nicht aufbewahrt werden.

Leere Packungen werden ausgespült, das Spülwasser wird großflächig verteilt, Insektizide oder Fungizide zum Beispiel auf Rasen; Herbizid-Spülflüssigkeit auf unbewachsenen Stellen in Beeten. Spülflüssigkeit keinesfalls in den Ausguss schütten! Die leeren Packungen werden unbrauchbar gemacht und können in den Hausmüll oder gelben Sack gesteckt werden. Haushaltsübliche Packungen mit Resten von Pflanzenschutzmitteln können kostenlos beim Schadstoffmobil abgegeben werden.

Bevor Hobbygärtner ihre Pflanzenschutzmittel über Winter einlagern, empfiehlt der Pflanzenschutzdienst, im örtlichen Gartencenter oder Baumarkt nachzufragen, welche der vorhandenen, vor allem der älteren Präparate noch zugelassen sind und noch eingesetzt werden dürfen. Ob ein Pflanzenschutzmittel noch zugelassen ist oder nicht, kann man beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Internet nachschauen unter www.bvl.bund.de, Stichwort Zugelassene Pflanzenschutzmittel. Zwei Jahre nach Zulassungsende tritt automatisch ein Anwendungsverbot in Kraft.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 11.11.2009