Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen

Montage einer Photovoltaik-AnlageBild vergrößern
Montage einer Photovoltikanlage

Photovoltaikanlagen erleben augenblicklich einen wahren Boom. Für den Betreiber stellt sich die Frage nach einem kostengünstigen und bedarfsgerechten Versicherungsschutz, teilt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit. Dabei ist die Absicherung von Photovoltaikanlagen vergleichsweise einfach und verhältnismäßig günstig. Am kostengünstigsten und in vielen Fällen ausreichend ist die Absicherung über die Gebäudeversicherung.

Die Photovoltaikanlage wird mit Hilfe des Wertes von 1914 gegen Feuer und gegebenenfalls gegen Sturm zum gleitenden Neuwert versichert. Dabei sollte der Versicherungsschutz Überspannungsschäden und Aufräumungskosten enthalten. In der Sturmversicherung bieten die Versicherungs-Gesellschaften bei Selbstbeteiligungen häufig einen Rabatt in Höhe von 50 Prozent; das entspricht einem Gesamtprämiensatz in Höhe von 1 bis 1,2 Promille der Herstellungskosten.

Falls die Photovoltaikanlage neben Feuer und Sturm auch insbesondere durch Diebstahl oder Vandalismus gefährdet ist, bieten die Gesellschaften so genannte Allgefahren-Versicherungen an. Der Prämiensatz liegt je nach Anlagengröße, Selbstbeteiligung und Verhandlungsgeschick bei 1,4 bis 1,6 Promille der Herstellungskosten. Eine zusätzliche Betriebsunterbrechungsversicherung kommt für große und größtenteils fremdfinanzierte Anlagen in Betracht. Je nach Jahreszeit werden 1 bis 2,5 Euro kWp pro Tag abgesichert. KWp steht für Kilowatt-Peak und drückt die Spitzenleistung aus. Allerdings wird in der Regel eine Selbstbeteiligung von zwei bis sieben Tagen abgezogen. Der Prämiensatz steigt dann schnell auf insgesamt mehr als zwei Promille. Einige Anbieter verkaufen das Gesamtpaket einschließlich Betriebsunterbrechung allerdings schon für insgesamt 1,5 Promille.

Die Berater der Landwirtschaftskammer für Absicherung und Vorsorge beraten neutral in diesem Bereich. Weitere Informationen zur Versicherungsberatung finden Sie hier:

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 02.06.2010