Keine Zahlung für Klimawandel-Entschädigungsfonds

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Bei einer Reihe von Landwirten sind Schreiben eingegangen, in denen mit Briefkopf der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eine Beitragszahlung zum Klimawandel-Entschädigungsfonds (KLEF) gefordert wird:

„Gemäß § 5 Abs. 3 Bundes-Havarieschutzgesetz - BHaSchG müssen alle Empfänger von Zuschüssen aus EU-Agrarfonds und –Fischereifonds Beiträge zum Klimawandel-Entschädigungsfonds (KLEF) zahlen. Eine Befreiungsmöglichkeit von dieser Beitragspflicht sieht das Gesetz nicht vor. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Höhe der von Ihnen gezahlten Förderung und liegt zwischen 1,6 und 1,9 %.“

Die Briefe sind scheinbar auf der Grundlage der im Internet veröffentlichten Zahlungsdaten erstellt worden. Wie die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen unter Berufung auf die BLE erklärt, handelt es sich dabei um einen Betrugsversuch. Das genannte Gesetz sowie der Fonds sind frei erfunden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat Strafanzeige erstattet, die angegebenen Konten sperren lassen und bittet, die Briefe zu ignorieren.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 28.12.2010