Futternutzung von Greeningflächen

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Limousin-Herde

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat in einigen Regionen des Landes, in denen aufgrund der Witterung nicht ausreichen Futter zur Verfügung steht, die Nutzung des Aufwuchses von Greeningflächen zugelassen.

In den stark betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten Coesfeld, Gütersloh, Recklinghausen, Warendorf, Wesel, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Oberhausen und Remscheid ist daher ab sofort auf brachliegende Flächen oder Feldrändern, die als Ökologische Vorrangflächen beantragt wurden, eine Beweidung oder Futtergewinnung möglich.

Soweit Flächen betroffen sind, auf denen gleichzeitig Agrarumweltmaßnahmen durchgeführt werden, sind die damit verbundenen Förderbestimmungen einzuhalten. Dies bedeutet unter anderem, dass der Aufwuchs von Uferrandstreifen zu Futterzwecken gemäht werden kann, diese Flächen aber nicht mit Tieren beweidet werden dürfen.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 20.07.2015