Prof. Dr. Bernd Böhmer im Ruhestand

Prof. Dr. Bernd Böhmer, Leiter des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, wurde Ende August in den Ruhestand verabschiedet. Böhmer, Sohn eines Gärtnermeisters aus Hessisch Lichtenau, promovierte 1979 nach dem Studium der Gartenbauwissenschaften am Institut für Pflanzenkrankheiten und Pflanzenschutz der Universität Hannover. Zur Landwirtschaftskammer Rheinland kam Böhmer 1978, zunächst als Fachbereichsleiter für Pflanzenschutz im Zierpflanzenbau, in der Baumschule und im Öffentlichen Grün sowie für die Pflanzenquarantäne. Im April 1995 wurde er zum Leiter des Pflanzenschutzamtes der Landwirtschaftskammer ernannt. Nach der Fusion der Landwirtschaftskammern Rheinland und Westfalen-Lippe im Jahr 2004 wurde ihm die Leitung des Pflanzenschutzdienstes NRW übertragen.

Seine Mitarbeit war in zahlreichen bundesweiten Gremien gefragt - darunter 15 Jahre lang im Sachverständigenausschuss für Zulassungsfragen sowie im Technischen Ausschuss. Viele Jahre leitete er den Arbeitskreis Lückenindikationen Pflanzenschutz im Gemüsebau sowie den Arbeitskreis Nicht rückstandsrelevante Kulturen des Julius Kühn-Institutes. Mit profunden Fachkenntnissen und Beharrlichkeit setzte er sich stets für den praktischen Pflanzenschutz ein. Seine Bewertungen für künftige Entwicklungen waren auch in der Zentralstelle für Entscheidungshilfen und Programme im Pflanzenschutz (ZEPP) gefragt. Zahlreiche Monitoring- und Virusdiagnosesysteme sowie Prognosemodelle für Landwirtschaft und Gartenbau konnten in den vergangenen Jahren erarbeitet werden. Besonders erwähnenswert ist hier das InformationsSystem Integrierter Pflanzenbau, kurz ISIP genannt.

Seine Fachkompetenz wurde und wird auch von der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen in Anspruch genommen. Dort nimmt er seit Oktober 1997 den Lehrauftrag für den Bereich Phytopathologie wahr, in dessen Rahmen sowohl phytomedizinische Grundlagen als auch aktuelle Pflanzenschutzprobleme gelehrt werden.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 10.09.2015