Immergrüne Gehölze vor Vertrocknen schützen

Bambus im Frost
Kübelpflanzen wie Bambus brauchen auch im Winter Wasser, natürlich nicht bei starkem Frost. Foto: Anja Gleich, Pixelio.

An immergrünen Gehölzen kommt es im Winter aufgrund von anhaltender Wintertrockenheit immer wieder zu Pflanzenschäden. Erkennbar wird dies im Frühjahr an braunen Blättern und Nadeln oder auch an komplett abgestorbenen Triebspitzen, teilt der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit.

Ursache hierfür ist zumeist nicht die Frosteinwirkung des Winters, sondern die trockene Witterung, die zu dieser Zeit geherrscht hat. Die Pflanzen erfrieren im Winter also vielfach nicht, sondern vertrocknen. Besonders empfindlich sind immergrüne Gehölze wie Kirschlorbeer, Eibe, Immergrüner Schneeball, Buchsbaum oder Lebensbaum.

Die Schäden entstehen, da die immergrünen Gehölze auch im Winter Wasser über ihre Blätter und Nadeln verdunsten, das sie aber aus dem gefrorenen Boden nicht wieder aufnehmen können. Wachsen sie außerdem an Wind exponierten Stellen, wird dieser Austrocknungseffekt noch zusätzlich verstärkt. Es entstehen so genannte Wintertrockenschäden, Frosttrocknis genannt.

Um derartigen Schäden vorzubeugen, ist es sinnvoll, anfällige Gehölze bei Bedarf durch Reisig, Strohmatten oder Schattenleinen vor Wind sowie vor starker Sonneneinstrahlung zu schützen. Besonders bei Gehölzen, die frisch gepflanzt wurden und noch nicht richtig angewachsen sind, ist diese Maßnahme empfehlenswert. Aber auch Pflanzen, die in Kübeln oder Pflanztrögen stehen, sind stärker gefährdet. Falls möglich, sollten sie gegebenenfalls an einen geschützteren Platz umgesetzt werden.

Sinnvoll ist es darüber hinaus, immergrüne Gehölze im Herbst und an frostfreien Tagen im Winter nochmals ausgiebig zu wässern. Ein Abdecken des Bodens mit organischem Material, wie etwa Laub oder Kompost, kann darüber hinaus helfen, ein stärkeres Austrocknen beziehungsweise Einfrieren des Bodens zu verhindern.

Pressemeldung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 06.11.2015