Wie erhalte ich die Ausbildereignungsprüfung?

Die Fachschule bietet die Möglichkeit die Ausbildereignungsprüfung abzulegen. Diese Prüfung erfolgt im 2. Fachschuljahr und umfasst einen schriftlichen Teil sowie einen praktischen Teil, die Unterweisung eines Auszubildenden.

Die Ausbildereignungsverordnung gibt die im Unterricht zu erarbeitenden Lernsituationen vor:

  1. Ausbildung am Arbeitsplatz planen
  2. Bewerbungen beurteilen und Vorstellungsgespräche führen
  3. Ausbildungsverträge abschließen
  4. Zeugnisse ausstellen
  5. Kriterien eines Ausbildungsbetriebes erfüllen