In welcher Form und in welchem Umfang muss die Düngebedarfsermittlung erstellt werden?

Genaue Frage

In welcher Form und in welchem Umfang muss die Düngebedarfsermittlung erstellt werden?

Antwort

Eine DBE muss vor der ersten Düngemaßnahme für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit erstellt werden, wenn wesentliche Nährstoffmengen (50 kg/ha N bzw. 30 kg/ha P2O5 je ha und Jahr) ausgebracht werden sollen. Dies muss für jede Kultur, die auf dieser Fläche im Jahr angebaut und gedüngt wird, gemacht werden. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten der Dokumentation. Wegen der Komplexität der Vorgaben wird empfohlen zur DBE und zur Dokumentation der Düngungsmaßnahmen das Düngeportal NRW der Landwirtschaftskammer NRW zu nutzen. Die DBE und Düngedokumentation kann auch im Papierformat erstellt werden, dies wird aber nicht empfohlen. Unter www.duengung-nrw.de sind umfangreiche Informationen zur Umsetzung der DüV, zum Düngeportal NRW und auch Papierformulare zum Herunterladen zu finden. Die Formulare umfassen alle für die Ermittlung des Düngebedarfs erforderlichen Ausgangsdaten und Ergebnisse.
Die DBE und seit dem 01. Mai 2020 auch die Dokumentation der durchgeführten Düngungsmaßnahmen müssen zu einer Prüfung ausgedruckt vorliegen und sieben Jahre nach Ablauf des Düngejahres aufbewahrt werden. Sie sind Konditionalitätenrelevant.