Welche Ausnahmen gibt es bei der Herbstdüngung?

Genaue Frage

Welche Ausnahmen gibt es bei der Herbstdüngung?

Antwort

Generell ist das Aufbringen von Düngemitteln mit wesentlichem N-Gehalt auf Ackerland ab der Hauptfruchternte bis einschließlich 31. Januar verboten. Gleichzeitig werden Ausnahmen von dieser Regel zu den Kulturen Winterraps, Zwischenfrüchte, Feldfutter und Wintergerste nach Getreide definiert. In Nitratbelasteten Gebieten bezieht sich die Ausnahmeregelung nur noch auf Zwischenfrüchte mit Futternutzung (keine Nutzung in Biogasanlagen) und auf Winterraps bei Vorlage einer aktuellen Nmin-Analyse mit Gehalten < 45 kg N/ha (0-60 cm).  Eine Übersicht, wann nach der Hauptfruchternte gedüngt werden darf, immer unter der Voraussetzung, dass eine DBE erstellt wurde und ein N-Düngebedarf vorliegt, gibt Ihnen unser Schema  zu den Ausnahmen von der Sperrfrist auf Ackerland: