Wie ist mit Bodenuntersuchungen bei neuen Flächen als auch bei Tauschflächen zu verfahren?

Genaue Frage

Wie ist mit Bodenuntersuchungen bei neuen Flächen als auch bei Tauschflächen zu verfahren?

Antwort

Es müssen keine extra Grundboden-Untersuchungen durchgeführt werden. Der Nmin-Gehalt muss vor Aufbringung wesentlicher N-Mengen über eigene Analyse oder Nmin-Richtwerte ermittelt werden. Von Seiten des vorhergehenden Pächters oder Bewirtschafters sollten aber folgende Informationen weitergegeben werden: 

  • die Menge der organischen Düngung im Vorjahr 
  • der Humusgehalt des Bodens falls vorhanden
  • die jeweilige Vorfrucht
  • die jeweilige Zwischenfrucht, inkl. Angaben zur Nutzung und zum Umbruchdatum 
  • die P2O5-Gehalte

Diese Informationen sind Grundlage für ein korrektes Ausfüllen der DBE. Werden die Informationen von der organischen Düngung nicht weitergegeben, sollte der Pächter für die Nachlieferung der organischen Düngung 17 kg N/ha eintragen. Liegen keine Phosphatgehalte des Bodens vor, darf eine Phosphat-Düngung maximal in Höhe der P2O5-Abfuhr erfolgen. Wird für mehr als ein Jahr getauscht und liegt dem Pächter keine Grundbodenanalyse vom Verpächter vor, muss der Pächter eine eigene Probe ziehen. Grundsätzlich sollte der Vorbewirtschafter diese Daten weitergeben. Die Nichtweitergabe könnte als Verschleierung von unsachgemäßer Düngung gewertet werden und dadurch möglicherweise eine weitere Überprüfung nach sich ziehen.