Wie sind die Regelungen für die Düngebedarfsermittlung beim Anbau von zweiten Hauptkulturen?

Genaue Frage

Wie sind die Regelungen für die Düngebedarfsermittlung beim Anbau von zweiten Hauptkulturen?

Antwort

Auch vor der Düngung von zweiten Hauptkulturen muss eine DBE erstellt werden. Im Düngeportal NRW erfolgt dies bei Anlage einer zweiten Hauptkultur automatisch. Zweite Hauptkulturen, die ab dem 01.06. (Ausnahme Ackergras) und bis einschließlich 10.08. gesät werden, haben einen eigenen N-Bedarfswert (siehe Link unten)). Der Ertrag darf bei der DBE N nicht angepasst werden. Der N-Bedarfswert wird lediglich um den Nmin-Wert korrigiert. Bei einer Getreidevorfrucht müssen pauschal 25 kg N/ha abgezogen werden, bei Blattvorfrüchten 35 kg N/ha und bei Gemüsevorfrüchten 55 kg N/ha. Es kann auch eine eigene Nmin-Probe gezogen werden. Für den Nmin-Wert bei zweiten Hauptkulturen wird bei Ackerkulturen die Schichttiefe 0-60 cm berücksichtigt.Es erfolgen keine weiteren Zu-oder Abschläge.