Wie ist die Düngebedarfsermittlung zu erstellen, wenn vor Mais im gleichen Jahr Gras noch gedüngt und geerntet wird?

Genaue Frage

Wie ist die Düngebedarfsermittlung zu erstellen, wenn vor Mais im gleichen Jahr Gras noch gedüngt und geerntet wird?

Antwort

Ackergras ist eine Kultur die in vielen Varianten angebaut wird. Bitte schauen Sie sich daher immer auch das Ackergrasschema an.

Die Kultur „Ackergras (einjährig) vor Mais“ entspricht einer eigenständigen Kultur, für die eine vollständige DBE angefertigt werden muss. Anschließend wird für den nachfolgenden Mais ebenfalls eine DBE erstellt. Um im Herbst gedüngt werden zu dürfen muss das Ackergras vor dem 15.09. ausgesät sein. Stand vor dem Mais mehrjähriges Ackergras (DBE Grünland/Feldfutterbau) oder Ackergras als zweite Hauptkultur (DBE zweite Hauptkulturen), welches vor der Mais-Aussaat noch einmal geschnitten werden soll, wird noch eine DBE Ackerbau für das Ackergras (einjährig) vor Mais erstellt. In dieser DBE werden dann 10 kg N/ha für die „VorJAHRESfrucht“ mehrjähriges Ackergras bzw. 2. Hauptkultur Ackergras abgezogen. In der darauffolgenden DBE für Mais erfolgt kein Abzug für die Vorfrucht Ackergras (einjährig) vor Mais, da die Ernte im Jahr des Maises erfolgt und somit die Kultur nicht als VorJAHRESfrucht gesehen wird. Ackergras als Zwischenfrucht (Aussaat bis 15.09.) kann, wenn es stehen gelassen wird, in Ackergras (einjährig) vor Mais „überführt“ werden. Der Abzug für organische Düngung, d.h. die 10 % N-Nachlieferung, Humus, Vorjahres- und Zwischenfrucht erfolgt nur einmalig pro Schlag und Jahr, entweder bei Ackergras (einjährig) vor Mais oder Mais. Die Herbstdüngung zur Zwischenfrucht Ackergras zählt nicht als erste Düngung zum Ackergras (einjährig) vor Mais, wird also nicht vom N-Düngebedarf abgezogen, d.h. es dürfen 30 kg NH4-N/ha bzw. 60 kg Nges/ha im Herbst zur Zwischenfrucht gedüngt und im Frühjahr 125 kg N/ha als N-Bedarfswert der Hauptkultur angesetzt werden. Bei Ackergras als Zwischenfrucht gilt bei Einarbeitung im Frühjahr (ab 01.01.) für die Folgekultur ein N-Abzug von 20 kg N/ha bei „Zwischenfrucht“. Ackergras (einjährig) vor Mais ist keine Zwischenfrucht, sondern einer Hauptkultur gleichgestellt. Daher erfolgt auch kein N-Abzug in der DBE Mais bei „Zwischenfrucht“. Auch nicht, wenn Ackergras zuerst Zwischenfrucht und dann Hauptkultur Ackergras (einjährig) vor Mais wird, denn das Gras bleibt stehen und wird im Frühjahr geerntet (Die DüV fordert nur bei Gemüse nach Gemüse die Berücksichtigung der Erntereste aus dem gleichen Anbaujahr).