Wie werden bei einer Düngebedarfsermittlung die Abzüge der unterschiedlichen Zwischenfrüchte berechnet? ?

Genaue Frage

Wie werden bei einer Düngebedarfsermittlung die Abzüge der unterschiedlichen Zwischenfrüchte berechnet?

Antwort

In der DüV werden Zwischenfrüchte in winterhart und nicht winterhart (abfrierend) unterschieden. Neben der Einteilung winterhart und nicht winterhart ist auch der Umbruchtermin für die Höhe der Abzüge entscheidend und ob die Zwischenfrucht genutzt wird oder nicht. Alle drei Faktoren sind zwingend für einen korrekten Abzug bei der Berechnung des Düngebedarfs der nächsten Hauptkultur zu beachten. Welche Kulturen zu den winterharten Nichtleguminosen gehören, für die 20 kg N/ha als Nachlieferung der Vorfrucht bei Einarbeitung im Frühjahr (ab 01.01.) abgezogen werden müssen, zeigten unsere Schematas. Als Umbruch sind alle Bodenbearbeitungen zu verstehen, die den Boden bewegen (z.B. Pflügen, Grubbern) und zu einer Zerstörung der Wurzelschicht führen. Die oberflächliche Bearbeitung/Zerstörung des Pflanzenbestands ohne Eingriff in den Boden (z.B. Mulchen, Schlegeln, Walzen) stellt keinen Umbruch dar.