Wie wird mit Kompost und Champost bei der Erstellung von Düngebedarfsermittlungen umgegangen?

Genaue Frage

Wie wird mit Kompost und Champost bei der Erstellung von Düngebedarfsermittlungen umgegangen??

Antwort

Aufgrund seiner geringen N-Verfügbarkeit unterliegen Kompost und Champost im Vergleich zu anderen organischen, organisch-mineralischen oder mineralischen Düngemitteln abweichenden Regelungen. Vor der Aufbringung muss eine schriftliche DBE N und P2O5 für die gesamte Kulturzeit erstellt werden und innerhalb von 2 Tagen muss die durchgeführte Düngungsmaßnahme dokumentiert werden. Eine Düngung mit Kompost und Champost im Herbst ist immer eine vorgezogene Düngung der Kulturen im Frühjahr. Wird im Herbst Kompost/Champost auf einer Fläche aufgebracht muss daher auch im Herbst schon die DBE N und P2O5 z.B. für den Mais, der erst im April gesät wird, gemacht werden. Mit Kompost/Champost werden immer auch hohe Mengen Phosphat aufgebracht. Innerhalb einer Fruchtfolge darf der P2O5-Düngebedarf einer Fruchtfolge nicht überschritten werden – er stellt eine P2O5-Düngungsobergrenze dar. Daher ist vor dem Einsatz von Kompost/Champost immer ratsam den P2O5-Düngebedarf der geplanten Fruchtfolge zu ermitteln. Bei P2O5-Gehalten von unter 20 mg P2O5/100 g Boden darf die P2O5-Düngung in einem Zeitraum von 6 Jahren den P2O5-Düngebedarf der Fruchtfolge nicht überschreiten. Bei P2O5-Gehalten von über 20 mg P2O5/100 g Boden darf die P2O5-Düngung in einem Zeitraum von 3 Jahren den P2O5-Düngebedarf der Fruchtfolge nicht überschreiten. 

Mindestanrechnung im Jahr der Aufbringung
Wird Kompost oder Champost ohne Vermischungen mit anderen Stoffen nach der Ernte der Hauptkultur bis zur Einsaat der Folgekultur im nächsten Jahr aufgebracht, so sind für die Ausnutzung des Stickstoffs bei der folgenden Kultur mindestens die Werte nach Anlage 3 der DüV (z. B. 3 % bei Grünschnittkompost, 5 % andere Komposte, 10 % bei Champost) anzurechnen. Das bedeutet, dass von dem berechneten N-Düngebedarf bei der DBE dieser Stickstoffanteil abgezogen werden muss. Dabei ist es egal, ob der Kompost im Herbst oder im darauffolgenden Frühjahr aufgebracht wurde. Es muss jedoch vor der Aufbringung von Kompost/Champost die DBE N und P2O5 für die (folgende) Hauptkultur erstellt werden.

Beispiel: Die vor der Aufbringung von Kompost oder Champost berechnete DBE für Zuckerrüben im Jahr 2022 ergibt einen N-Düngebedarf von 122 kg N/ha. Im Herbst des Vorjahres zur Zwischenfrucht oder unmittelbar vor der Einsaat der Zuckerrüben wurden 20 t FM/ha Grünschnittkompost mit 7 kg Gesamt-N/t aufgebracht. Dieser Kompost enthält 140 kg Gesamt N/ha, davon müssen 3 %, das entspricht 4,2 kg N/ha, von den 122 kg N/ha abgezogen werden. Es verbleibt dann noch ein restlicher N-Bedarf von 117,8 kg N/ha, der mit anderen Düngemitteln gedeckt werden kann.

Berücksichtigung der Nachlieferung der organischen Düngung bei der DBE
Bei Kompost und Champost gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten die N-Nachlieferung bei der im darauffolgenden Jahr zu erstellenden DBE (im Beispiel 2023) zu berücksichtigen. Es können 10 % des Gesamt–N als Nachlieferung des organischen Düngers vom N-Düngebedarfswert abgezogen werden. Im Beispiel mit den 20 t FM/ha Grünschnittkompost wären das 14 kg N/ha. Die 10 %ige N-Nachlieferung aus Kompost oder Champost kann aber auch auf 3 Jahre verteilt werden. Das wären in unserem Beispiel 2023 4%, dies entspricht 5,6 kg N/ha und für 2024 sowie 2025 jeweils 3 % mit 4,2 kg N/ha. Dies stellt aber einen erhöhten bürokratischen Aufwand dar, da der Betrieb vier Jahre die Auswirkungen einer Kompostdüngung nachhalten muss und wird daher nicht empfohlen.