Wie wird mit Festmist von Huf- oder Klauentieren bei der Erstellung von Düngebedarfsermittlungen umgegangen?

Genaue Frage

Wie wird mit Festmist von Huf- oder Klauentieren bei der Erstellung von Düngebedarfsermittlungen umgegangen?

Antwort

Aufgrund seiner geringen N-Verfügbarkeit unterliegt Festmist von Huf- oder Klauentieren im Vergleich zu anderen organischen, organisch-mineralischen oder mineralischen Düngemitteln abweichenden Regelungen. Mindestanrechnung im Jahr der Aufbringung Wird Festmist von Huf- oder Klauentieren nach der Ernte der Hauptkultur bis zur Einsaat der Folgekultur im nächsten Jahr aufgebracht, so sind für die Ausnutzung des Stickstoffs mindestens die Werte nach Anlage 3 der DüV (z. B. 25 % bei Rindermist, 30 % bei Schweinemist) bei der folgenden Kultur zu berücksichtigen. Dabei ist es egal, ob der Festmist im Herbst oder im darauffolgenden Frühjahr aufgebracht wurde (Abbildung 8). Es muss jedoch vor der Aufbringung von Festmist die DBE N und P2O5 für die (folgende) Hauptkultur erstellt werden. Eine Düngung mit Festmist im Herbst ist daher die erste Düngung der Hauptkultur im Frühjahr, auch wenn diese erst wie z.B. bei Zuckerrübenim März gesät wird. Beispiel: Die vor der Aufbringung von Rinderfestmist berechnete DBE für Zuckerrüben im Jahr 2022 ergibt einen N-Düngebedarf von 122 kg N/ha. Im Herbst des Vorjahres zur Zwischenfrucht oder unmittelbar vor der Einsaat der Zuckerrüben wurden 20 t/ha Rinderfestmist mit 5,6 kg Gesamt-N/t aufgebracht. Dieser Mist enthält 112 kg Gesamt N/ha, davon müssen 25 %, das entspricht 28 kg N/ha, als erste Düngemaßnahmen dokumentiert werden. Es verbleibt dann noch ein restlicher N-Bedarf von 94 kg N/ha, der mit anderen Düngemitteln gedeckt werden kann. Plus eine Abbildung Bei der im darauffolgenden Jahr zu erstellenden DBE (im Beispiel 2023) müssen 10 % des Gesamt–N als Nachlieferung des organischen Düngers vom N-Düngebedarfswert abgezogen werden. Im Beispiel mit den 20 t Rindermist wären das 12 kg N/ha.