Was passiert in Trockenjahren mit der Ertragsanpassung bei der Düngebedarfsermittlung?

Genaue Frage

Was passiert in Trockenjahren mit der Ertragsanpassung bei der Düngebedarfsermittlung?

Antwort

Die DüV sieht für die Berechnung des fünfjährigen Ertragsniveaus Ausnahmen bei einjährigen Ertragsabweichungen vor. In Anlage 4, Tabelle 3 der DüV, die die Zu- und Abschläge auf Grund von abweichendem Ertragsniveau bei Ackerkulturen regelt, gibt es eine Fußnote, die besagt: „Weicht das tatsächliche Ertragsniveau in einem der letzten fünf Jahre um mehr als 20 % vom Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres ab, kann statt des tatsächlichen Ertragsniveaus, das im Jahr der Abweichung erreicht wurde, das Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres für die Ermittlung der Ertragsdifferenz herangezogen werden.“
Diese Regelung kann nur einmal in fünf Jahren für die Berechnung des betrieblichen Ertragsniveaus herangezogen werden.
Das fünfjährige Ertragsmittel leitet sich aus den noch vorliegenden Nährstoffvergleichen ab. Liegen diese nicht mehr vor, sind die Standarderträge gemäß DüV-2020 zu nehmen. Liegt das betriebliche Ertragsniveau über den Standarderträgen, ist dies vom Landwirt zu belegen. Für Nirtatbelastete Flächen ist das durchschnittliche betriebliche Ertragsniveau des festen Jahreszeitraum 2015 bis 2019 anzusetzen.