Darf der Düngebedarf auf Nitratbelasteten Flächen überschritten werden, wenn er im Gegenzug auf Nicht-Nitratbelasteten Flächen unterschritten wird?

Genaue Frage

Darf der Düngebedarf auf Nitratbelasteten Flächen überschritten werden, wenn er im Gegenzug auf Nicht-Nitratbelasteten Flächen unterschritten wird?

Antwort

Nein, der errechnete Düngebedarf für Stickstoff und Phosphat muss immer eingehalten werden. In der Summe der Nitratbelasteten Flächen des Betriebes muss eine Reduzierung des N-Düngebedarfs um 20 % erfolgen. Für eine Kultur auf einer Nitratbelasteten Fläche wäre dies standardmäßig 80 % des berechneten N-Düngebedarfs, dies können Sie jedoch kulturspezifisch anpassen und somit bedürftige Kulturen durchaus zu 100 % düngen. Stickstoffgaben über 80 % müssen dann aber durch Einsparungen bei anderen Kulturen auf Nitratbelasteten Flächen ausgeglichen werden.