Wie sollen Nmin-Proben aus flachgründigen Böden gezogen werden?

Genaue Frage

Wie sollen Nmin-Proben aus flachgründigen Böden gezogen werden

Antwort

Es gibt in Nordrhein-Westfalen flachgründige Böden, bei denen Nmin-Proben nur bis 60 oder nur bis 30 cm Bodentiefe gezogen werden können, da dann eine Gesteinsschicht oder Kies ansteht. Diese Betriebe dürfen die N-Gehalte in der Bodenschicht 60-90 cm bzw. 30-60 cm bei der DBE unberücksichtigt lassen, auch wenn eine Bodenprobetiefe bis 90 cm in der DüV verlangt wird. Ebenso müssen in diesen Fällen auch nur die Nmin-Richtwerte bis zur Bodentiefe 60 cm bzw. 30 cm berücksichtigt werden. Wurden untere Bodenschichten nicht berücksichtigt, obwohl dies vom Bodenaufbau her möglich wäre, wird die DBE als nicht korrekt eingestuft.