Welche Daten kann ich nehmen, wenn die Nmin-Richtwerte bei der Düngebedarfsermittlung noch nicht vorliegen?

Genaue Frage

Welche Daten kann ich nehmen, wenn die Nmin-Richtwerte bei der Düngebedarfsermittlung noch nicht vorliegen?

Antwort

Die DBE N wird häufig zu einem Zeitpunkt gerechnet, zu dem die Nmin-Richtwerte des aktuellen Jahres noch nicht vorliegen können. Aus diesem Grund wird zunächst mit 5-jährigen durchschnittlichen Nmin-Werten gerechnet. Weichen die jahresspezifischen Werte, die erst im Februar/März vorliegen können, von den 5-jährigen Nmin-Richtwerten deutlich ab, muss gemäß DüV die N-Düngebedarfsermittlung korrigiert werden. Dies erhöht den Dokumentationsaufwand erheblich und ist deshalb nur bei Überschreitung einer Toleranzschwelle von +/- 10 kg/ha Nmin erforderlich. Liegen höhere Abweichungen vor, müssen die DBEs mit den aktuellen Nmin-Richtwerten korrigiert werden. Bei Nutzung des Düngeportals NRW erfolgt die Eintragung des Nmin-Werte automatisch. Auch die Korrektur der vorläufigen Nmin-Richtwerte im Falle einer Abweichung gegenüber den Jahresrichtwerten kann mit Knopfdruck automatisch durchgeführt werden.